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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.01.2013
- 3 B 10064/13.OVG -
Oberverwaltungsgericht bestätigt Dienstenthebung eines Justizvollzugsbeamten wegen sexueller Beziehung zu einer Gefangenen
Justizvollzugsbeamter erreicht keine Aussetzung der Anordnung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes
Die vorläufige Dienstenthebung eines rheinland-pfälzischen Justizvollzugsbeamten und die Einbehaltung von 20 % seiner monatlichen Bezüge wird nicht ausgesetzt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Land im November 2012 die vorläufige
Zurückhaltungs- und Distanzverbot im Bereich des Strafvollzugs unabdingbar
An der Rechtmäßigkeit der Anordnung bestünden keine ernstlichen Zweifel. Nach derzeitigem Erkenntnisstand habe sich der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Dienstenthebung wegen Bestechlichkeit: Polizisten bevorzugten bestimmten Abschleppunternehmer
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 09.10.2008
[Aktenzeichen: 19 ZD 6/08 u. a.]) - Vorläufige Dienstenthebung eines Bürgermeisters wegen kinderpornografischer E-Mail
(Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 22.11.2007
[Aktenzeichen: DL 13 K 2646/07])
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Dokument-Nr. 15150
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