die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Berufsrecht der Steuerberater“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.08.2011
- VII R 2/11 -
BFH: In Vollzeit ausgeübte Tätigkeit als angestellter Syndikus-Steuerberater mit Beruf des Steuerberaters vereinbar
Beruf des Steuerberaters darf sowohl haupt- als auch nebenberuflich ausgeübt werden
Eine steuerberatende Tätigkeit im Angestelltenverhältnis ist auch bei Vollzeitbeschäftigung mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar und steht somit der Bestellung als Steuerberater nicht entgegen. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein ehemaliger Steuerberater, der inzwischen steuerberatende Tätigkeiten für ein Unternehmen im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses wahrnahm (so genannter Syndikus-Steuerberater), seine Wiederbestellung als Steuerberater beantragt, was die beklagte Steuerberaterkammer abgelehnt hatte.Auch die hiergegen beim Finanzgericht erhobene Klage wurde abgewiesen. Das Finanzgericht war der Auffassung, dass die Vollzeitbeschäftigung als Syndikus-Steuerberater den Kläger in seiner ihm als selbständiger Steuerberater obliegenden Pflicht zur unabhängigen Berufsausübung beeinträchtigen werde, weil er neben... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.04.2011
- VII R 5/10 -
Unterlagen zur Dokumentation des Prüfungsablaufs vernichtet: Prüfling hat Anspruch auf Wiederholung der mündlichen Steuerberaterprüfung
Notwendigkeit der Unterlagen zur Substantiierung von Einwendungen gegen Bewertung der Prüfungsleistungen muss bewiesen werden können
Grundsätzlich besteht dann ein Anspruch eines Prüflings auf Wiederholung der mündlichen Steuerberaterprüfung, wenn von ihm zur Dokumentation des Prüfungsablaufs angefertigte Unterlagen vor Bestandskraft der Prüfungsentscheidung von der Prüfungsbehörde vernichtet worden sind. Dazu muss der Prüfling allerdings glaubhaft machen, dass ihn dies in seinen Möglichkeiten zur Erlangung von Rechtsschutz gegen die Prüfungsentscheidung wesentlich beeinträchtigt. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, in dem die Prüfungsbehörde von dem Prüfling das Konzept für seinen mündlichen Kurzvortrag und ein von ihm über den weiteren Ablauf der mündlichen Prüfung angefertigtes Protokoll herausverlangt und dann vernichtet hatte. Der Prüfling sah dadurch seine Möglichkeiten beschnitten, im so genannten außergerichtlichen Überdenkungs- und im Klageverfahren... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Finanzgericht Münster, Urteil vom 20.07.2011
- 7 K 77/11 StB -
FG Münster: Rechtsreferendar darf kein Steuerberater sein
Tätigkeit als Rechtsreferendar ist mit Beruf des Steuerberaters unvereinbar
Die Tätigkeit als Rechtsreferendar ist mit dem Beruf des Steuerberaters unvereinbar. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war Partner einer Steuerberatersozietät und trat daneben den juristischen Vorbereitungsdienst an. Für die Steuerberatertätigkeit erteilte ihm der Dienstherr zwar eine Nebentätigkeitsgenehmigung von bis zu acht Wochenstunden. Allerdings widerrief die vorliegend beklagte Steuerberaterkammer die Zulassung des Klägers als Steuerberater, weil der juristische... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.05.2011
- 6 U 6/10 -
Steuerberater darf slowakische Titel „doktor filozofie“ auf Briefbogen nicht als „Dr.“-Titel führen
Verhalten des Steuerberaters ist als Wettbewerbsverstoß zu werten
Ein Steuerberater, der in der Slowakei den akademischen Grad „doktor filozofie“ erworben hat, darf nicht neben seiner Berufsbezeichnung „Steuerberater“ den slowakischen Titel „doktor filozofie“ in der abgekürzten Form „Dr.“ führen. Der slowakische Titel „doktor filozofie“ darf vielmehr nur in der Originalform oder in der Originalabkürzung „PhDr.“ angegeben werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein.
Der beklagte Steuerberater des zugrunde liegenden Falls ist Mitglied der Schleswig-Holsteinischen Steuerberaterkammer. Er erwarb im Jahr 2004 an der Universität in Bratislava/Slowakei den akademischen Grad „doktor filozofie“ mit der zugelassenen Abkürzung „PhDr.“. Er nutzte anschließend den Titel „Dr.“ auf eigenen Briefbögen und in dem Briefkopf der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 29.07.2009
- 2 StO 1/09 -
OLG Koblenz zur berufsgerichtlichen Ahndung bei Veruntreuung und Unterschlagung von Mandantengeldern durch einen Steuerberater
Erteiltes Berufsverbot kann je nach Schwere des Vergehens befristet werden
Einem Steuerberater, der wiederholt Mandantengeld veruntreut und unterschlägt, kann wegen vorsätzlicher Verletzung allgemeiner Berufspflichten grundsätzlich ein Berufsverbot erteilt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Der Berufsangehörige des zugrunde liegenden Falls ist seit mehr als 25 Jahren als Steuerberater tätig. Nachdem seine gut eingeführte Steuerberaterpraxis vor etwa 15 Jahren unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, kam es ab dem Jahr 2002 zu einer Vielzahl von Zwangsvollstreckungsaufträgen gegen ihn.Im Jahr 1998 wurde der Steuerberater wegen Unterschlagung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.02.2010
- VII R 24/09 -
Hinweis auf nicht amtlich verliehene Qualifikationen als Zusatz zur Berufsbezeichnung "Steuerberater" unzulässig
Neben Berufsbezeichnung "Steuerberater" sind als Zusatz nur akademischer Grad oder staatlich verliehene Graduierung zulässig
Im Geschäftsverkehr des Steuerberaters ist der Hinweis auf die zusätzlich erworbene Qualifikation "Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung" unzulässig, wenn er als Zusatz zur Berufsbezeichnung des Steuerberaters verwendet werden soll. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte die Steuerberaterkammer dem betroffenen Steuerberater lediglich gestattet, auf den beim Deutschen Steuerberaterverband e.V. erworbenen Fachberatertitel in einer von der Berufsbezeichnung "Steuerberater" räumlich abgesetzten Weise in Geschäftspapieren, Praxisbroschüren, Internetauftritten usw. hinzuweisen, während der Steuerberater... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Aachen, Urteil vom 27.11.2009
- S 6 R 217/09 -
SG Aachen: Steuerberater in Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung nicht vertretungsberechtigt
Vertretung durch Steuerberater nur in Verfahren gegen Krankenkassen oder bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger zulässig
Steuerberater sind in so genannten Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund nicht vertretungsberechtigt. Das entschied das Sozialgericht Aachen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Steuerberaterin aus der Städteregion Aachen geklagt, die einen GmbH-Gesellschafter in einem Verfahren zur Feststellung seines sozialversicherungsrechtlichen Status vertreten hatte und von der Deutschen Rentenversicherung Bund als nicht vertretungsberechtigt zurückgewiesen worden war. Die Klägerin hatte sich zur Begründung ihrer Klage auf das Rechtsdienstleistungsgesetz... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bundesfinanzhof, Beschluss vom 07.10.2009
- VII R 45/07 -
Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt abgeschlossene Berufsausbildung voraus
Langjährige, fachlich einschlägige Berufstätigkeit reicht nicht aus
Wer keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt, kann zur Steuerberaterprüfung nicht zugelassen werden, selbst wenn er eine langjährige, fachlich einschlägige Berufstätigkeit nachweist. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Die Bestellung als Steuerberater, welche die Möglichkeit zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen eröffnet, setzt grundsätzlich die erfolgreiche Teilnahme an der Steuerberaterprüfung voraus. Um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden, müssen die Bewerber, wie im Einzelnen in § 36 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) geregelt ist, eine Berufsausbildung sowie praktische Berufstätigkeit... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.05.2009
- StO 1/08 -
Steuerberater darf neben seiner Berufsbezeichnung nicht den Zusatz "zertifizierter Finanzplaner (FH)" führen
Nicht amtlich verliehene Zusatzbezeichnungen im Geschäftsverkehr unzulässig
En Steuerberater darf neben seiner Berufsbezeichnung nicht den Zusatz "zertifizierter Finanzplaner (FH)" führen. Hierbei handelt es sich nicht um einen erlernten Beruf sondern lediglich um eine Bezeichnung eines erfolgreich abgeschlossenen Lehrgangs. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Der seit 1984 zum Steuerberater bestellte und seither in diesem Beruf in Südbaden tätige Steuerberater nahm im Jahre 2001 an einem beruflichen Weiterbildungskurs im Bereich der Finanzplanung teil, welche die Berechtigung einbrachte, die Bezeichnung "Zert_FP - Zertifizierter Finanzplaner" zu führen. Obwohl er wie die übrigen Teilnehmer der Veranstaltung darauf hingewiesen worden war,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2008
- 2 K 2084/08 -
Kein Widerruf der Bestellung als Steuerberater, wenn Restschuldbefreiung nach Insolvenzverfahren angekündigt wird
Von Konsolidierung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist auszugehen
Mit Urteil zum Steuerberatungsrecht hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob, bzw. unter welchen Umständen die Steuerberaterkammer die Bestellung eines Steuerberaters wegen Vermögensverfalls widerrufen kann.
Im Streitfall hatte das Finanzamt im Herbst 2005 wegen steuerlicher Rückstände des Klägers von rd. 130.000.- € beim Amtsgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Nach dem Schlussbericht des Insolvenzverwalters (im Jahr 2007) war der Kläger gehalten, monatlich 300.- € an die Insolvenzmasse abzuführen, was auch geschieht; der Aktivmasse von rd. 10.000.- € standen festgestellte... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
