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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.01.2016
- BVerwG 10 C 17.14 -
Steuerberater sind auch zur Vertretung in Beitragsstreitigkeiten befugt
Gemäß § 67 VwGO dürfen Steuerberater "in Abgabenangelegenheiten" vor den Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten als Bevollmächtigte auftreten
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Steuerberater ihre Mandanten auch in Streitigkeiten über Fremdenverkehrsbeiträge vertreten dürfen.
Der Entscheidung liegt ein Rechtsstreit zwischen der Stadt Riedenburg und mehreren Steuerberatern zu Grunde. Die Stadt Riedenburg ist ein Fremdenverkehrsort im Altmühltal. Die klagenden
Vorinstanzen verneinen Zuständigkeit der Steuerberater
Das Verwaltungsgericht Regensburg und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof haben eine entsprechende Bevollmächtigung der
BVerwG: Steuerberater dürfen "in Abgabenangelegenheiten" vor Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten als Bevollmächtigte auftreten
Demgegenüber hat das Bundesverwaltungsgericht der Revision der
Eingeräumte Erlaubnis zur Prozessführung erfasst auch Vertretung in Beitragsstreitigkeiten
Zwar gestattet § 67 VwGO nur die Vertretung im gerichtlichen Verfahren und nicht im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren. Für die außergerichtliche Vertretung gilt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das dafür grundsätzlich eine eigene Erlaubnis voraussetzt. Die den Steuerberatern eingeräumte Erlaubnis zur Prozessführung erfasst jedoch nach § 5 Abs. 1 RDG auch Nebenleistungen, die damit in einem ausreichenden sachlichen Zusammenhang stehen. Der erforderliche Zusammenhang ist bei der Vertretung im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren gegeben.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2016
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- SG Aachen: Steuerberater in Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung nicht vertretungsberechtigt
(Sozialgericht Aachen, Urteil vom 27.11.2009
[Aktenzeichen: S 6 R 217/09]) - Im Ausland tätiger Steuerberater darf keine Deutschen mehr beraten
(Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.05.2006
[Aktenzeichen: 5 K 1831/05])
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Dokument-Nr. 22119
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