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Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.08.2011
- VII R 2/11 -
BFH: In Vollzeit ausgeübte Tätigkeit als angestellter Syndikus-Steuerberater mit Beruf des Steuerberaters vereinbar
Beruf des Steuerberaters darf sowohl haupt- als auch nebenberuflich ausgeübt werden
Eine steuerberatende Tätigkeit im Angestelltenverhältnis ist auch bei Vollzeitbeschäftigung mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar und steht somit der Bestellung als Steuerberater nicht entgegen. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein ehemaliger
FG: Vollzeitbeschäftigung als Syndikus-Steuerberater beeinträchtigt obliegende Pflicht zur unabhängigen Berufsausübung
Auch die hiergegen beim Finanzgericht erhobene Klage wurde abgewiesen. Das Finanzgericht war der Auffassung, dass die
Tätigkeit als selbständiger Steuerberater in nennenswertem Umfang kann nicht gefordert werden
Dieser Ansicht folgte der Bundesfinanzhof nicht, sondern verpflichtete die Steuerberaterkammer, den Kläger als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2011
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 12471
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