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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Schöneberg“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 24.07.2015
- 8 C 149/15 -

Kein Recht zur Mietminderung aufgrund heißer ungedämmter Rohre einer Einrohrheizung

Innentemperaturen von 24-26 °C stellen im Winter keinen erheblichen Mietmangel dar

Der Umstand, dass die ungedämmten Rohre einer Einrohrheizung heiß werden und die Wärmeabgabe nicht gesteuert werden kann, rechtfertigt keine Mietminderung. Innentemperaturen von 24-26 °C stellen im Winter keinen erheblichen Mietmangel dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete. Zur Begründung führten sie an, dass im Winter in ihrer Wohnung Temperaturen von 24-26 °C herrschten. Dies war darauf zurückzuführen, dass die ungedämmten Rohre der Einrohrheizung sehr heiß wurden und die dadurch verursachte Wärmeabgabe nicht reguliert werden konnte. Da die Vermieterin das Minderungsrecht nicht akzeptierte, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Schöneberg entschied gegen die Mieter. Ihnen habe kein Recht zur Mietminderung gemäß § 536 BGB zugestanden. Denn die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch sei durch... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 17.04.2015
- 17 C 113/14 -

Wasserpfütze im Supermarkt: Kundin hat nach Sturz Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

Supermarktbetreiber muss Sicherheit der Kunden gewährleisten können

Das Amtsgericht Schöneberg hat einer Kundin, die in einem Supermarkt auf einer Wasserlache ausgerutscht war und sich verletzt hatte, Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen. Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass der Supermarktbetreiber seine Pflichten verletzt habe, indem er es unterlassen habe, zumutbare Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit ihrer Kunden zu gewährleisten.

Im zugrunde liegenden Streitfall war eine Kundin im Bereich der Getränkeregale eines Supermarkts gestürzt und hatte sich dabei verletzt. Grund für den Sturz war eine Lache mit Flüssigkeit auf dem Boden. Nach Behauptung der Klägerin habe sie einem vor ihr befindlichen Kunden, der plötzlich zurückgetreten sei, ausweichen wollen. Durch den nassen Fußboden sei sie ausgerutscht und zu Fall... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 20.10.2014
- 102 C 194/13 -

Ein den Mietern zuzurechnender Schimmelbefall rechtfertigt keine Mietminderung

Schimmelbefall aufgrund unzureichender Beheizung und Belüftung der Wohnung

Geht der Schimmelbefall einer Wohnung auf die Mieter zurück, da sie nur unzureichend heizen und lüften, so besteht kein Recht zur Mietminderung. Diesen Umstand hat jedoch der Vermieter zu beweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung aufgrund eines Schimmelbefalls ihre Miete. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht jedoch nicht an. Er behauptete, dass der Schimmel auf ein unzureichendes Heizen und Lüften der Wohnung zurückzuführen sei. Der Fall kam schließlich vor Gericht.Das Amtsgericht Schöneberg entschied gegen... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 09.07.2014
- 103 C 160/14 -

Wohnungsmieter kann nicht Beseitigung von Kameraattrappen am Hauseingang verlangen

Durch Attrappen wird nicht das allgemeine Persönlich­keits­recht verletzt

Ein Wohnungsmieter kann nicht die Beseitigung der durch den Vermieter am Hauseingang angebrachten Kameraattrappe verlangen. Denn durch eine Kamaraatrappe wird nicht das allgemeine Persönlich­keits­recht des Mieters verletzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2014 erwirkte ein Wohnungsmieter eine einstweilige Verfügung gegen seine Vermieterin mit dem Inhalt, dass es der Vermieterin untersagt war, am Hauseingang eine Überwachungsanlage zu betreiben. Dagegen legte die Vermieterin Widerspruch ein. Sie führte an, dass es sich bei den Kameras um Attrappen handele, die zur Abschreckung möglicher Vandalen dienen.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 04.03.2010
- 9 C 308/09 -

Durch Katze verursachte Kratzspuren begründen Haftung des katzenhaltenden Mieters

Eigentums­beschädigung durch natürliches Verhalten einer Katze

Verursacht eine Katze im Rahmen ihres natürlichen Verhaltens Kratzspuren an dem Handlauf eines Treppengeländers, so muss für diese Beschädigung der Halter der Katze aufkommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hinterließ die Katze einer Mieterin im Rahmen ihrer Kletterversuche auf dem Handlauf des Treppengeländers Kratzspuren von bis zu 2,5 mm Tiefe. Der Vermieter ließ diese Beschädigungen reparieren, wodurch ihm Reparaturkosten von fast 4.170 EUR entstanden. Nach einem Abzug "neu für alt" verlangte er fast 3.000 EUR von der Mieterin ersetzt. Da sich diese weigerte... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 19.12.2013
- 109 C 225/13 -

Estrich als Fußbodenbelag im Wohn- und Schlafzimmer sowie Flur: Mietminderung von 15 % wegen Funktions­beeinträchtigung und optischer Beeinträchtigung

Fußbodenlag führte zur Fußkälte sowie zu fehlendem Schallschutz

Besteht der Fußbodenbelag im Wohn- und Schlafzimmer sowie im Flur aus einem schlecht verspachtelten Estrich, so rechtfertigt dies angesichts der damit einhergehenden Funktions­beeinträchtigung und der optischen Beeinträchtigung eine Mietminderung von 15 %. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, da der Fußbodenbelag im Wohn- und Schlafzimmer sowie im Flur nur aus einem schlecht verspachtelten Estrich bestand. Dies bewirkte eine Fußkälte. Zudem wurde der Schall nicht geschluckt. Insgesamt entstand dadurch eine Baustellenatmosphäre. Da der Vermieter das Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 10.09.2013
- 3 C 95/13 -

Pflicht zum Überstreichen einer ungewöhnlichen Wandfarbe nach Auszug nur bei entsprechender mietvertraglicher Regelung

Freie Farbwahl während der Mietzeit

Ein Mieter hat das Recht während der Mietzeit frei darüber zu entscheiden, in welcher Farbe er seine Wände streichen möchte. Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Vermieter nur dann die Beseitigung einer ungewöhnlichen Wandfarbe verlangen, wenn eine entsprechende Verpflichtung des Mieters im Mietvertrag geregelt ist. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien Streit über die Rückzahlung der Kaution. Der Vermieter behielt die Kaution ein, da seiner Meinung nach die Mieter die Wohnung in extravaganten Farben gestrichen hatten und sie dies wieder beseitigen müssten. Die Mieter weigerten sich jedoch dem nachzukommen. Der Fall kam schließlich vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 21.06.2011
- 4 C 52/11 -

Recht zur Mietminderung von insgesamt 52 % bei abbröckelnder Wandfarbe, Feuchtigkeit im Raum sowie klemmender Fenster

Abblätternder Fensteranstrich rechtfertigt wegen geringer optischer Beeinträchtigung keine Mietminderung

Ein Mieter ist berechtigt, seine Miete um insgesamt 52 % zu mindern, wenn es zum Abbröckeln der Wandfarbe kommt, Feuchtigkeit in einem Zimmer auftritt und Fenster klemmen. Der abblätternde Fensteranstrich rechtfertigt aber angesichts der geringen optischen Beeinträchtigung keine Mietminderung. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen der Mieterin und der Vermieterin einer Wohnung Streit darüber, ob die Mieterin wegen der abbröckelnden Farbe an der Unterseite des über ihr liegenden Balkons, der Feuchtigkeit in einem Hobbyraum, der abblätternden Wandfarbe, der klemmenden Fenster sowie des abblätternden Anstrichs an den Fenstern und der Balkontür ihre Miete mindern durfte.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 14.02.2013
- 107 C 277/12 -

Keine Wohnwerterhöhung durch freistehende Designerbadewanne

Mieterhöhung daher unbegründet

Eine freistehende Designerbadewanne stellt kein wohnwerterhöhendes Merkmal dar. Eine darauf gestützte Mieterhöhung ist daher unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob eine freistehende Designerbadewanne ein wohnwerterhöhendes und damit eine Mieterhöhung begründendes Merkmal ist oder nicht.Nach Ansicht des Amtsgerichts Schöneberg stelle eine freistehende Designerbadewanne kein wohnwerterhöhendes Merkmal dar. Für das Vorliegen des Merkmals "modernes Bad" sei eine Einbaubadewanne... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 09.06.1977
- 12 C 386/76 -

Anspruch auf Schadenersatz bei Zuparken einer Baustellenzufahrt

Fehlende sofortige Benachrichtigung der Polizei begründet jedoch Mitverschulden

Parkt jemand mit seinem Auto eine Baustellenzufahrt zu, so macht er sich schaden­ersatz­pflichtig. Benachrichtigt der Bauunternehmer jedoch nicht sofort die Polizei, muss er sich ein Mitverschulden zurechnen lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob das Zuparken einer Baustellenausfahrt einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Fahrzeugbesitzer begründet.Das Amtsgericht Schöneberg bejahte einen Anspruch auf Schadenersatz nach § 823 Abs. 2 BGB. Denn der Fahrzeugbesitzer habe gegen das Schutzgesetz des § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO verstoßen. Die Vorschrift... Lesen Sie mehr




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