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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Schöneberg“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 09.10.1990
- 103 C 406/90 -

Allein stehender Mieter hat Anspruch auf mindestens zwei Haustürschlüssel

Hausordnung darf nicht regeln, dass jeder Bewohner nur einen Haustürschlüssel erhält

Ein allein stehender Mieter kann zwei Haustürschlüssel vom Vermieter verlangen, um einer Person seines Vertrauens bei längerer Abwesenheit einen Schlüssel überlassen zu können. Dies hat das Amtsgericht Schöneberg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall enthielt eine Zusatzvereinbarung zu einem Wohnungsmietvertrag eine Klausel, in der es hieß, dass jeder polizeilich gemeldete Bewohner einen Schlüssel für die Haustür erhält. Als der Mieter einen zweiten Schlüssel vom Vermieter verlangte, verweigerte dieser dies unter Hinweis auf den Mietvertrag. Der Mieter verklagte darauf hin vor dem Amtsgericht Schöneberg den Vermieter, ihm einen zweiten Haustürschlüssel zu überlassen.Das Amtsgericht gab dem Mieter Recht. Er habe einen Anspruch auf einen zweiten Schlüssel. Die Klausel im Zusatzmietvertrag sei gemäß § 9 Abs. 2 Ziff. 2 AGB-Gesetz unwirksam, stellte das... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Schöneberg, Entscheidung vom
- 3 C 545/96 -

Grillen: Hinweis auf falsch zitiertes Urteil mit dem Aktenzeichen 3 C 545/96

Dies ist ein Hinweis der kostenlose-urteile.de Redaktion

In der Tagespresse wird seit einigen Jahren immer wieder falsch das Aktenzeichen 3 C 545/96 zitiert.

Angeblich soll das Amtsgericht Berlin-Schöneberg in der Entscheidung mit dem Aktenzeichen 3 C 545/96 eine Obergrenze für das Grillen von 20- bis 25-mal pro Jahr festgelegt haben. Außerdem sollte eine Grillsession nicht länger als zwei Stunden und über 21 Uhr hinaus gehen, berichten verschiedene Zeitungen.Gemeint sind wahrscheinlich folgende Urteile:Grillen:... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 10.07.2009
- 17 b C 181/07 -

Sturmschäden: Hausbesitzer haftet für Pkw-Schaden aufgrund herabstürzender Steine eines Schornsteins

Auch bei ungewöhnlich starken Stürmen hat Gebäudebesitzer Verkehrssicherungspflicht

Fallen bei einem schweren Sturm Teile eines Schornsteins vom Dach und beschädigen dabei ein parkendes Auto, ist der Hausbesitzer schadensersatzpflichtig, da in der Regel nur dann bei heftigeren Stürmen Gebäudeteile herausgerissen werden können, wenn das Gebäude fehlerhaft errichtet oder mangelhaft unterhalten wurde. Dies entschied das Amtsgericht Berlin-Schöneberg.

Im zugrunde liegenden Fall wurde das Auto des Klägers in der Nacht vom 18. zum 19. Januar 2007, als der Orkan "Kyrill " über Berlin hinweg zog, beschädigt. Der Kläger ist Mieter im Haus der späteren Beklagten. Bei dem Orkan wurde der Schornstein des Hauses beschädigt, wobei herabfallende Steine des Schornsteins auf die Straße stürzten.Der Kläger behauptet, dass durch... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 02.09.2009
- 6 C 280/09 -

Konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung durch Zahlung der erhöhten Miete

Kein Anspruch des Vermieters auf schriftliche Zustimmung zur Mieterhöhung

Wenn ein Vermieter die Monatsmiete erhöht, müssen die Mieter dies nicht extra schriftlich bestätigen. Es reicht aus, wenn die Mieter zweimal hintereinander vorbehaltlos die erhöhte neue Miete überwiesen haben. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kündigte ein Vermieter aus Berlin seinen Mietern mit Schreiben vom 13. Januar 2009 an, die Nettokaltmiete für die 101,67 qm große Erdgeschosswohnung um 65,87 EUR auf 395,21 EUR ab dem 1. April 2009 zu erhöhen zu wollen. Er verlangte, dass die Mieter dieser Erhöhung schriftlich zustimmen. Die Mieter unterschrieben die Zustimmungserklärung jedoch nicht und zahlten... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 11.11.2008
- 15a C 112/08 -

Vermieter muss Modernisierungsarbeiten im nahen zeitlichen Zusammenhang zur beabsichtigten Modernisierung ankündigen

Beginn der Arbeiten nach 1 Jahr ist zu spät - Zu den Formalitäten einer Modernisierungsankündigung

Vermieter dürfen Modernisierungsarbeiten nur durchführen lassen, wenn sie zuvor die Arbeiten wirksam angekündigt haben. Selbst wenn eine Modernisierungsankündigung erfolgt ist, kann diese "verbraucht" sein, wenn die Arbeiten nicht bald darauf erfolgen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg hervor.

Im zugrundeliegenden Fall zeigte der Vermieter die Modernisierungsarbeiten Anfang April 2007 schriftlich den Mietern an, wobei er über die Art, den Umfang und die Dauer der Maßnahmen informierte. Die Arbeiten sollten in der 31. Kalenderwoche, frühestens aber am 1. August 2007 beginnen. Doch die angekündigten Modernisierungsarbeiten verzögerten sich. Am 17. März 2008 schrieb der Vermieter,... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 19.06.2006
- 16b C 55/06 -

Mieter hat keinen Anspruch auf so genannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Bescheinigung hat nur geringen Aussagewert

Ein Mieter kann von seinem Vermieter nicht verlangen, dass dieser ihm eine so genannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellt. Das hat das Amtsgericht Schöneberg entschieden.

Immer öfter verlangen Vermieter von Mietinteressenten, dass diese eine so genannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vormieters vorlegen. Umstritten ist, ob der Mieter gegen den alten Vermieter einen Anspruch auf Erstellung eines solchen Dokuments hat.Das Amtsgericht Schöneberg hat einen solchen Anspruch verneint. Der Mieter habe weder aus § 242 BGB noch aus § 241 Abs.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 12.12.2005
- 6 C 430/05 -

Fahrradanhänger für Kinder darf im Hof stehen

Anhänger muss nicht jedes Mal in den Keller gebracht werden

Mieter dürfen Fahrradanhänger, die sie für ihre Kinder benötigen, im Hof abstellen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.

Im Fall stellte eine Berliner Familie mit zwei Kindern einen Fahrradanhänger für Kinder im Hof des Miethauses ab. Das etwas sperrige Gefährt wollten sie nicht nach jeder Benutzung in den Keller bringen. Das störte den Vermieter. Er untersagte der Familie, den Fahrradanhänger weiterhin im Hof zu parken. Andere Mieter würden durch die "Kutsche" gestört.Vor dem Amtsgericht... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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