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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 14.02.2013
- 107 C 277/12 -
Keine Wohnwerterhöhung durch freistehende Designerbadewanne
Mieterhöhung daher unbegründet
Eine freistehende Designerbadewanne stellt kein wohnwerterhöhendes Merkmal dar. Eine darauf gestützte Mieterhöhung ist daher unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob eine freistehende
Keine Wohnwerterhöhung durch freistehende Designerbadewanne
Nach Ansicht des Amtsgerichts Schöneberg stelle eine freistehende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2013
Quelle: Amtsgericht Schöneberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17128
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