die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Neukölln“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 19.11.1991
- 8 C 385/91 -
Dielenfußboden: Knarrende Dielen eines Holzfußbodens können einen Mietmangel darstellen
Vermieter muss Dielenboden instandsetzen
Wenn Dielen derart knarren, dass die Knarrgeräusche noch in der Nachbarwohnung vernehmbar sind, liegt ein Mietmangel vor. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bewohnte ein Mieter eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Berlin. Die im 1. Obergeschoss gelegene Wohnung war mit einem Dielenfußboden ausgestattet. Bei dem Dielenboden handelte es sich um durchgezogene Dielenbretter bis in die Nachbarwohnung. Der Dielenboden war etwas in die Jahre gekommen und bildete infolge von Austrocknung zwischen den Dielenbrettern kleine Lücken. Wurde der Dielenboden betreten, gab es Knarrgeräusche. Die Knarrgeräusche waren auch in der Nachbarwohnung zu vernehmen. Die Nachbarmieter fühlten sich wechselseitig durch die knarrenden Dielen gestört, wenn der jeweils andere den Dielenboden betrat.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 17.05.1985
- 10 C 557/84 -
Erreichbare Raumtemperatur von maximal 15 Grad rechtfertigt Mietminderung um 25 Prozent
Beheizbarkeit ist wertbildendes Merkmal einer Mietwohnung
Ist die Beheizbarkeit einer Wohnung eingeschränkt, so mindert das den Wert der Mietsache und rechtfertigt zur Kürzung der zu zahlenden Monatsmiete. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Neukölln hervor.
Die Beklagte im vorliegenden Fall war Mieterin einer Einzimmerwohnung in Berlin. Die Miete zum damaligen Zeitpunkt im Jahr 1983 betrug 98,25 DM. Nachdem in dem Haus Modernisierungsarbeiten durchgeführt worden waren, sollte sich die Gesamtmiete auf 147 DM erhöhen. Die Wohnungen wurden mit Isolierfenstern, Zentralheizung und Bad versehen, Be- und Entwässerung sind erneuert sowie Küche... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 20.10.1987
- 15 C 23/87 -
Vollständiger Ausfall der Elektrik berechtigt zur Mietminderung von 100 %
Mieter ohne Strom
Wenn in der Wohnung die Elektrik (Licht, Warmwasser, Herd) wegen eines Kabelbrandes total ausfällt, kann der Mieter die Miete um 100 % mindern. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall fiel aufgrund eines Kabelbrandes die gesamte elektrische Anlage in der Wohnung eines Mieters aus. Eine Wiederinbetriebnahme der Anlage kam nicht in Betracht, weil hierdurch ein erneuter Brand hätte entstehen können. Der Mieter informierte über den Ausfall den Vermieter, der die Stromleitung aber nicht reparieren ließ. Daraufhin minderte der Mieter die Miete um 100 %.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 07.10.2004
- C 179/04 -
AG Berlin: Patient muss für kurzfristig abgesagten Arzttermin bezahlen
Festlegung von Pauschalbetrag für "Ausfallzeiten" zulässig
Wer mit seinem Arzt einen Behandlungstermin vereinbart und ganz kurzfristig ohne triftigen Grund wieder absagt, muss damit rechnen, dass ihm der Mediziner dafür ein Ausfallhonorar berechnet. Dann gilt zumindest dann, wenn sich der Arzt die gesonderte Berechnung im Anmeldeformular vor Aufnahme der Behandlung vorbehalten und der Patient dies mit seiner Unterschrift bestätigt hat. Dies geht aus Urteil des Amtsgerichts Berlin-Neukölln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Zahnarzt einem Patienten 105 Euro Honorar berechnet, weil dieser zwei Termine weniger als 24 Stunden vorher abgesagt hatte. In dem Anmeldeformular heißt es unter anderem: "Reservierte, aber nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt, und zwar mit 35 Euro pro halbe Stunde."Obwohl der Patient,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 10.02.2005
- 3 C 399/04 -
Erstattung der Mietkaution nach Eigentümerwechsel
Stichtagsregelung: Hausverkauf vor oder nach dem 1. September 2001
Wer ein Grundstück erwirbt und damit Vermieter einer Wohnung wird, muss nach Beendigung des Mietverhältnisses die dem Voreigentümer übergebene Mietsicherheit an den Mieter erstatten. Sofern er diese vom Vormieter nicht erhalten hat, muss er dies dem Mieter nachweisen. Kann er den Nachweis nicht führen, ist er dem Mieter nach altem Recht zur Auskunft über die Zinsentwicklung der Mietsicherheit verpflichtet, entschied das Amtsgericht Neukölln.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter 1995 einen Mietvertrag geschlossen und rund 350,- DM Mietkaution gezahlt. 1997 wurde das Haus verkauft. Als der Mieter später auszog, verlangte er vom Vermieter Auskunft über die Höhe der Kaution und deren Auszahlung.Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand eine neue Regelung aus dem Mietrecht. Danach gilt, dass für Wohnungen,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 29.10.2004
- 20 C 98/03 -
Eine vorhandene Gemeinschaftsantenne muss vom Vermieter empfangsbereit gehalten werden
Zur Frage, wann eine Dachantenne weiter betrieben werden muss
In den letzten Jahren entfernten viele Vermieter die Dachantennen, weil es im Haus Kabelfernsehen gab oder neuerdings mit einfachen Stabantennen digitales terrestrisches Fernsehen empfangen werden kann. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Neukölln ist allerdings ein Vermieter verpflichtet, eine vorhandene Gemeinschaftsantenne dergestalt in Ordnung zu halten, dass die Mieter diese mit Hilfe einer Set-Top-Box zum Empfang von digitalen Fernsehprogrammen über die in der Wohnung vorhandene Antennenbuchse nutzen können.
Im Fall klagte ein Berliner Mieter. In seiner im Jahre 1969 bezogenen Wohnung stand ihm seit Beginn seines Mietverhältnisses eine Gemeinschaftsantenne für den Empfang von Rundfunk- und Fernsehprogrammen zur Verfügung. Für die Unterhaltung der Gemeinschaftsantenne hatte er anteilig Betriebskosten zu tragen. Der Vermieter hat nach der im März 2003 erfolgten Umstellung der terrestrischen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
