die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Darmstadt“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Darmstadt, Urteil vom 03.05.1982
- 39 C 1706/81 -
Mietminderung wegen erheblicher Belästigungen durch Baulärm in der Nachbarschaft
Minderung von 25 % ist bei erheblichen Belästigungen angemessen
Ein Mieter kann die Miete um 25 % mindern, wenn auf dem Nachbargrundstück gebaut wird und hierdurch derartiger Lärm entsteht, dass die Nutzung der Wohnung erheblich eingeschränkt ist. Dies entschied das Amtsgericht Darmstadt.
Im zugrunde liegenden Fall wurde auf dem Nachbargrundstück ein Neubau errichtet. Der Lärm war zeitweise derart unerträglich, dass der Mieter dem nur oftmals nur durch Verlassen der Wohnung begegnen konnte. In den Monaten, in denen der Baulärm weit über das normale Maß hinausging, z.B. wenn der verwendete Betonrüttler das gesamte Haus zum Dröhnen brachte, minderte der Mieter die Miete um 25 %. Zusätzlich zum Lärm kam es in dieser Zeit auch verstärkt zu Staub- und Geruchsbelästigungen. Außerdem konnte der Mieter seinen Balkon wegen eines vor dem Balkon stehenden Kranes nur eingeschränkt nutzen.Das Amtsgericht befand, dass der Mieter... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Darmstadt, Urteil vom 12.02.2009
- 304 C 181/08 -
AG Darmstadt: Radfahrer haftet für Unfall auf einem Gehweg
Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg ist verkehrswidrig
Ein Fahrradfahrer, der in entgegengesetzter Fahrtrichtung auf einem Gehweg fährt und mit einem Auto zusammenstößt, das aus einem Parkplatz herauskommt, handelt grob verkehrswidrig und hat somit keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies hat das Amtsgericht Darmstadt entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall war ein Fahrradfahrer mit einer Geschwindigkeit von 20 km/h mit seinem Fahrrad auf einem Gehweg in entgegengesetzter Fahrtrichtung unterwegs als ein Auto aus einem Parkplatz heraus und ihm - angeblich ohne auf den Personenverkehr zu achten - in den Weg fuhr. Trotz Vollbremsung des Fahrradfahrers sei eine Kollision mit dem Auto nicht zu verhindern gewesen,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Darmstadt, Urteil vom 19.05.2005
- 300 C 397/04 -
T-Online darf Internet-Verbindungsdaten nicht beliebig speichern
Speicherung der IP-Adressen nur vorübergehend zu Abrechnungszwecken erlaubt
Das Amtsgericht Darmstadt hat in einer Entscheidung dem Internet Provider T-Online International AG untersagt, die im Rahmen der Nutzung des Internetzugangs des Klägers gespeicherten dynamischen IP-Adressen länger zu speichern, als dies für die Ermittlung der Abrechnungsdaten erforderlich sei. Zugleich wurde T-Online verurteilt, übermittelte dynamische IP-Adressen zu löschen, sobald aus den IP-Adressen die für das Abrechnungssystem erforderlichen Daten gewonnen worden sind.
Das Gericht sieht in der Speicherung der dynamischen IP-Adressen über den Zeitpunkt hinaus, der für die Abrechnung der Leistungen erforderlich ist, einen Verstoß gegen § 97 Abs. 3 TKG und folgt damit einer entsprechenden Rechtsauffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Dieser habe darauf hingewiesen, dass die Speicherung dynamischer IP-Adressen über das Ende der Verbindung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
