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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 20.11.2020
- 4 L 789/20.MZ -
Drogen- und Medikamentenmissbrauch hat vorläufigen Verlust der Approbation zur Folge
Schutz der Patienten hat Vorrang vor Berufsfreiheit des Arztes
Das Ruhen der Approbation darf gegenüber einem Arzt angeordnet werden, der fortlaufend die Psyche beeinflussende Drogen und Medikamente konsumiert. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Der 40-jährige Antragsteller, dem vor etwa vier Jahren die Approbation als
Vorläufige Berufsuntersagung gerechtfertigt
Daraufhin ordnete das Landesamt mit Sofortvollzug das Ruhen der dem Antragsteller erteilten Approbation als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2020
Quelle: 'Verwaltungsgericht Mainz, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29555
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