wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 27. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss
1 L 56/05.MZ -

Leinenpflicht für Hochhaus-Hund

Nach einem Zwischenfall mit einem Kind in einem Mainzer Hochhaus muss ein in dem Anwesen gehaltener Schäferhund ab sofort angeleint werden, wenn er sich in Treppenhäusern oder Fluren von Mehrfamilienhäusern oder außerhalb befriedeten Besitztums bewegt. Das Tier gilt aber nicht sogleich als gefährlicher Hund und muss deshalb auch keinen Maulkorb tragen. Dies ist das Ergebnis eines Eilverfahrens vor der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz.

Auf dem Flur des Hochhauses kam es zu einem Zusammentreffen des Hundes mit einem dort wohnenden Kind im Grundschulalter. Nach dessen Angaben gegenüber der herbeigerufenen Polizei kam der Hund aus der Wohnung der Halterin auf den Hausflur und lief auf es zu. Dann habe er es angesprungen und in den Arm gebissen. Eine Kinderärztin attestierte eine oberflächliche etwa 1,5 cm lange Risswunde.

Mit ordnungsrechtlicher Verfügung gegenüber der Halterin stufte die Stadt Mainz den Hund wegen Beißens mit sofortiger Wirkung als gefährlichen Hund ein. Außerdem gab sie der Halterin auf, das Tier ab sofort in der besagten Weise anzuleinen und mit einem Maulkorb zu versehen.

Die Halterin legte Widerspruch ein und wandte sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Ihr Hund habe das Kind nicht gebissen. Das Tier sei gehorsam und noch nie auffällig geworden.

Um einen erneuten Vorfall der geschilderten Art zu vermeiden haben die Richter der 1. Kammer aus Gründen der öffentlichen Sicherheit die sofortige Anleinpflicht bestätigt. Der Hund könne jedoch derzeit nicht als gefährlicher Hund eingestuft werden und müsse deshalb auch keinen Maulkorb tragen. Nach Aktenlage und angesichts der nur geringfügigen Verletzung des Kindes sei bislang nicht erwiesen, dass das Tier das Kind tatsächlich gebissen oder in aggressiver Weise angesprungen hat. Es sei auch möglich, dass das Kind verständliche Abwehrreaktionen gezeigt habe, als der Hund auf es zugelaufen sei und es dabei zu einem Kontakt zwischen Kind und Tier gekommen ist, der die leichte Risswunde verursacht hat. Die endgültige Aufklärung des Sachverhalts müsse im Hauptsacheverfahren erfolgen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2005
Quelle: Pressemitteilung des VG Mainz

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Hund | Hündin | Leinenpflicht | Leinenzwang | Anleinpflicht | Anleinzwang

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 462 Dokument-Nr. 462

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss462

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH