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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2015
- 10 K 5017/13 -
Windenergieanlage wegen Störung des Wetterradars unzulässig
Anlage würde Radarmessungen zumindest in der unmittelbaren Umgebung der Anlage beeinträchtigen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Errichtung einer Windenergieanlage für unzulässig erklärt, da die Anlage die Radargeräte des Deutschen Wetterdienstes stören würde.
Im zugrunde liegenden Streitfall blieb die Klage eines Windenergieunternehmens erfolglos, das eine
Störung der Messungen des Deutschen Wetterdienstes steht Erteilung der Genehmigung entgegen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verwies in seiner Entscheidung darauf, dass der Erteilung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online
- Hessischer VGH: Errichtung von Windkraftanlagen zulässig
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.07.2011
[Aktenzeichen: 9 A 103/11]) - VG Darmstadt: Betrieb zweier Windräder verursacht keinen unzumutbaren Lärm
(Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 02.02.2011
[Aktenzeichen: 6 K 877/09.DA und 6 K 1239/09.DA])
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Dokument-Nr. 21550
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