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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 12.09.2023
- 21 K 227/20 -
Kein Verwaltungsmonopol für Betrieb von Krematorien
Verwehrung der bestattungsrechtlichen Genehmigung an private Träger stellt Verletzung der Berufsfreiheit dar
Privaten darf nicht grundsätzlich die Errichtung und der Betrieb eines Krematoriums verwehrt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die Klägerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, beantragte die
Berufsfreiheit erfasst auch Errichtung und den Betrieb einer Feuerbestattungsanlage
Der dagegen gerichteten Klage hat das VG teilweise stattgegeben und entschieden, dass Private einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Errichtung und Betrieb eines Krematoriums haben. Die verfassungsrechtlich garantierte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33324
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