wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Sonntag, 28. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1.3/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.09.2023
1 L 363/23 -

Vorerst keine Polizeigebühren für "Klimakleber"

Eilantrag gegen Gebührenbescheid erfolgreich

Die Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Demonstrierenden, die sich auf der Straße festkleben, dafür verlangen, dass sie die Klebeverbindung auflöst und die Personen vom Ort wegträgt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Der Antragsteller hatte sich im Juni 2022 zusammen mit mehreren anderen Personen auf einer Straßenkreuzung in Berlin festgeklebt, um so gegen die Klimapolitik der Bundesregierung demonstrieren. Nachdem er durch die Polizei zum Verlassen der Fahrbahn aufgefordert worden, dem aber nicht nachgekommen war, lösten Einsatzkräfte die Klebeverbindung und trugen ihn von der Fahrbahn. Mit Bescheid vom 13. April 2023 erhob die Polizei Berlin hierfür vom Antragsteller - gestützt auf die Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen (PolBenGebO)- eine Gebühr i.H.v. 241,00 Euro. Zur Begründung hieß es, der Straßenverkehr sei durch die Sitzblockade des Antragstellers erheblich behindert worden sei, was eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dargestellt habe. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hat der Antragsteller hiergegen Klage erhoben, über die noch nicht entschieden ist.

Keine Ersatzvornahme, keine unmittelbare Ausführung

Sein Eilantrag gegen den kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Gebührenbescheid hatte Erfolg. Nach Auffassung des VG erfasst der von der Polizei herangezogene Gebührentatbestand die vorliegende Konstellation nicht. Zwar sieht Tarifstelle 8 des Gebührenverzeichnisses zur PolBenGebO vor, dass vom Gebührenschuldner für die unmittelbare Ausführung von Maßnahmen und für Ersatzvornahmen zur Gefahrenabwehr für Personen, Sachen oder Tiere gemäß den §§ 14, 15 und 36 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) für Personen und Tiere in Notlagen je Einsatzfall 241,00 € zu fordern ist. Diese Voraussetzungen hätten hier aber nicht vorgelegen. Denn bei der zugrundeliegenden Maßnahme habe es sich weder um eine Ersatzvornahme noch um eine unmittelbare Ausführung gehandelt. Eine Ersatzvornahme liege nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz nur bei einer vertretbaren Handlung vor, deren Vornahme durch einen anderen möglich sei. Das sei hier gerade nicht der Fall, weil nur der Antragsteller selbst sich habe entfernen können. Es sei aber auch nicht um eine unmittelbare Ausführung gegangen. Denn diese setze eine polizeiliche Maßnahme voraus, die ohne den Willen des Pflichtigen durchgeführt worden sei, nicht aber - wie hier - gegen diesen. Selbst wenn dies anders zu beurteilen sein sollte, habe die Maßnahme ausweislich der Begründung des Gebührenbescheides jedenfalls nicht der Gefahrenabwehr für Personen, Sachen oder Tiere gedient, sondern allein dem Zweck, den ungehinderten Straßenverkehr zu ermöglichen. In Folge der Entscheidung muss die Polizei dem Antragsteller die bereits gezahlte Gebühr vorerst zurückerstatten. Gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Ausführung | Ersatzvornahme | Gebührenbescheid | Klimakleber | Polizei

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33315 Dokument-Nr. 33315

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33315

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1.3 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH