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Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 27.03.2017
- 3 B 41/17 -
Antrag des BUND auf Verkaufsstopp für Diesel-Neufahrzeuge abgelehnt
EG-Verordnung lässt Verkaufsverbot nicht zu
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat einen Antrag des BUND auf Verkaufsstopp für Diesel-Neufahrzeuge abgelehnt, da die herangezogene EG-Verordnung ein derartiges Verkaufsverbot nicht zulässt und daher ein Anordnungsanspruch des BUND nicht besteht.
Im zugrunde liegenden Fall wollte der BUND mit seinem gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erreichen, dass das KBA den Verkauf von noch nicht zugelassenen Neufahrzeugen der Euro-Stufe-6 mit
Der BUND hatte seinen Antrag damit begründet, dass bei vielen Euro-6-Diesel-Neufahrzeugen im realen Fahrbetrieb der verbindliche NOx-Emissionsgrenzwert der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 von 80 mg/km dauerhaft und teils massiv überschritten wird. Das KBA hatte zuvor einen entsprechenden Antrag des BUND abgelehnt.
Gericht kann KBA nicht auf nationalstaatlicher Ebene zur Abweichung von zwingendem Unionsrecht verpflichten
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht stützt seine ablehnende Entscheidung maßgeblich darauf, dass die herangezogene EG-Verordnung ein derartiges
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2017
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 24040
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