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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28.03.2023
- II ORbs 15/23 -
"Handyverbot" gilt auch für mit mobilen Auslesegerät verbundenes Diagnosegerät
Vorliegen eines elektronischen Geräts zur Information
Ein mit einem mobilen Auslesegerät verbundenes Diagnosegerät stellt ein elektronisches Gerät zur Information dar und unterliegt somit dem "Handyverbot" des § 23 Abs. 1a StVO. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2022 wurde ein Kfz-Mechaniker von einem Amtsgericht in Schleswig-Holstein zu einer
Mit mobilen Auslesegerät verbundenes Diagnosegerät unterfällt "Handyverbot"
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Ein mit einem mobilen
Alternativen liegen vor
Das Verhalten des Betroffenen sei nach Auffassung des Oberlandesgericht nicht alternativlos. So könne eine Fahrt zur Fehlerbehebung mit Hilfe eines weiteren zur Auslesung des Gerätes befähigten Beifahrers oder im nicht öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2023
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)
- Verbotene Nutzung eines elektronischen Geräts während des Autofahrens wegen Bedienung eines Scanners durch Paketauslieferer
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 03.11.2020
[Aktenzeichen: 4 RBs 345/20]) - Auch Benutzung des Taschenrechners am Steuer verboten
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.08.2019
[Aktenzeichen: III - 4 RBs 191/19])
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Dokument-Nr. 32992
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