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Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.04.2023
- 3 U 11/23 -
Rotlichtverstoß verdrängt Betriebsgefahr und geringfügiges Verschulden des bei Grünlicht in Kreuzungsbereich Einfahrenden
Rotlichtverstoß als grob fahrlässiges Verhalten
Ein Rotlichtverstoß stellt ein grob fahrlässiges Verhalten dar und verdrängt daher regelmäßig die Betriebsgefahr und ein geringfügiges Verschulden des bei Grünlicht in den Kreuzungsbereich Einfahrenden. Dies hat das Oberlandesgericht des Saarlandes entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Oberlandesgericht des Saarlandes im Frühjahr 2023 über eine Haftungsverteilung in einer Verkehrsunfallsache nach einem
Etwaiges Mitverschulden wird von Rotlichtverstoß verdrängt
Das Oberlandesgericht des Saarlandes entschied anders. Ein etwaiges
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2023
Quelle: Oberlandesgericht des Saarlandes, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 03.05.2022
[Aktenzeichen: 5 O 62/21]
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Dokument-Nr. 33011
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