wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 24.11.2015
2 KO 131/13 -

Fahrdienst für Patienten eines Rehabilitations­zentrums unterliegt Vorschriften des Personen­beförderungs­gesetz

Transport zu Einzelbehandlung stellt keine Beförderung aus Gründen der Beschäftigungs­therapie dar

Das Thüringer Ober­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass die Beförderung von Patienten zwischen Wohnung und medizinischer Einrichtung für Physio- und Ergotherapie/Rehabilitation durch einen eigenen Fahrdienst des Betreibers der Einrichtung der Genehmigungspflicht nach dem Personen­beförderungs­gesetz unterliegt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens bietet in der von ihr in Gera betriebenen Rehabilitationseinrichtung gesundheitsbezogene Dienstleistungen an. Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit mehreren Krankenkassenverbänden können gesetzlich krankenversicherte Patienten für den Weg von ihrer Wohnung in die Rehabilitationseinrichtung und zurück den Fahrdienst der Klägerin in Anspruch nehmen.

Klägerin beruft sich auf Ausnahmevorschriften

Die Stadt Gera vertrat die Auffassung, dass dieser Fahrdienst dem Personenbeförderungsrecht unterliege, während die Klägerin meinte, sie könne sich als Heilbetrieb auf die Ausnahmevorschriften nach der zum Personenbeförderungsgesetz erlassenen Freistellungsverordnung berufen.

Fahrdienst bewirkt für Betrieb des Gesundheitszentrums wirtschaftlichen Vorteil im Sinne des Personenbeförderungsgesetz

Das Verwaltungsgericht Gera gab der Klage statt. In 2. Instanz entschied das Thüringer Oberverwaltungsgericht, dass der Fahrdienst der Klägerin den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes unterliege, weil er eine entgeltliche Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen durchführe. Darauf, dass das Entgelt für den Transport nicht unmittelbar von den Patienten entrichtet werde, komme es nicht an. Die Erstattung der Aufwendungen durch die Kostenträger der Gesetzlichen Krankenversicherung reiche für die Annahme der Entgeltlichkeit aus. Zudem bewirke der Fahrdienst für den Betrieb des Gesundheitszentrums der Klägerin einen wirtschaftlichen Vorteil im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 Personenbeförderungsgesetz. Nach Angaben der Klägerin könne sie mit dem Angebot eines Fahrdienstes Patienten für zusätzliche Behandlungen einwerben, die zumeist über die Behandlung hinausgingen, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung getragen würden. Der Fahrdienst der Klägerin sei auch nicht ausnahmsweise nach den Vorschriften der Freistellungs-Verordnung von den Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes befreit. Insbesondere sei das Abholen von Patienten zu Hause und der Rücktransport nach der Einzelbehandlung keine Beförderung aus Gründen der Beschäftigungstherapie oder zu sonstigen Behandlungszwecken. Es sei dem Verordnungsgeber der Freistellungsverordnung vorbehalten, den Anwendungsbereich der Verordnung gegebenenfalls auch auf neue bzw. neu konzipierte Behandlungsformen, wie sie hier vorlägen, zu erweitern.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2016
Quelle: Thüringer Oberverwaltungsgericht/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22244 Dokument-Nr. 22244

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22244

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung