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Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 24.11.2015
- 2 KO 131/13 -
Fahrdienst für Patienten eines Rehabilitationszentrums unterliegt Vorschriften des Personenbeförderungsgesetz
Transport zu Einzelbehandlung stellt keine Beförderung aus Gründen der Beschäftigungstherapie dar
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Beförderung von Patienten zwischen Wohnung und medizinischer Einrichtung für Physio- und Ergotherapie/Rehabilitation durch einen eigenen Fahrdienst des Betreibers der Einrichtung der Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz unterliegt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens bietet in der von ihr in Gera betriebenen Rehabilitationseinrichtung gesundheitsbezogene Dienstleistungen an. Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit mehreren Krankenkassenverbänden können gesetzlich krankenversicherte Patienten für den Weg von ihrer Wohnung in die Rehabilitationseinrichtung und zurück den Fahrdienst der Klägerin in Anspruch nehmen.
Klägerin beruft sich auf Ausnahmevorschriften
Die Stadt Gera vertrat die Auffassung, dass dieser Fahrdienst dem Personenbeförderungsrecht unterliege, während die Klägerin meinte, sie könne sich als Heilbetrieb auf die Ausnahmevorschriften nach der zum
Fahrdienst bewirkt für Betrieb des Gesundheitszentrums wirtschaftlichen Vorteil im Sinne des Personenbeförderungsgesetz
Das Verwaltungsgericht Gera gab der Klage statt. In 2. Instanz entschied das Thüringer Oberverwaltungsgericht, dass der Fahrdienst der Klägerin den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes unterliege, weil er eine entgeltliche Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen durchführe. Darauf, dass das Entgelt für den Transport nicht unmittelbar von den Patienten entrichtet werde, komme es nicht an. Die Erstattung der Aufwendungen durch die Kostenträger der Gesetzlichen Krankenversicherung reiche für die Annahme der Entgeltlichkeit aus. Zudem bewirke der Fahrdienst für den Betrieb des Gesundheitszentrums der Klägerin einen wirtschaftlichen Vorteil im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2016
Quelle: Thüringer Oberverwaltungsgericht/ra-online
- Krankenfahrten mit Taxen unterliegen dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz
(Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.07.2015
[Aktenzeichen: 1 K 772/15]) - Anbieter von Shuttle-Diensten benötigt für Planung und Organisation der Fahrten eigene personenbeförderungsrechtliche Genehmigung
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.08.2015
[Aktenzeichen: BVerwG 3 C 14.14])
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Dokument-Nr. 22244
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