wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.08.2005
7 A 11902/04.OVG -

Durchschnittspunktzahl bei Weinprüfung entscheidend

Einem Qualitätswein wird die amtliche Prüfungsnummer zugeteilt, wenn er u.a. bei der Prüfung von Geruch, Geschmack und Harmonie (Sensorische Prüfung) im Durch­schnitt der Beurteilungen aller Sachverständigen der Prüfungskommission mindestens 1,5 Punkte erreicht hat. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger begehrte die Zuteilung der amtlichen Prüfungsnummer für einen Wein der Sorte Spätburgunder. Dies lehnte die Landwirtschaftskammer ab, da der Wein bei der sensori­schen Prüfung von Geruch, Geschmack und Harmonie von den Sachverständigen der Prüfungskommission nicht im Durchschnitt mit mindestens 1,5 Punkten bewertet wurde. Der hiergegen erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht statt, weil der Wein von drei der fünf und damit von der Mehrheit der Prüfer mit der Mindestpunktzahl bewertet worden war. Dem folgte das Oberverwaltungsgericht nicht.

Soweit die Landwirtschaftskammer die Zuteilung einer amtlichen Prüfungsnummer für Weine u.a. davon abhängig mache, dass der Wein im Durchschnitt der Beurteilungen aller Prüfer mit mindestens 1,5 Punkten bewertet werde, entspreche dies den gesetzlichen Vorgaben und sei auch im Übrigen nicht zu beanstanden. Das Weinrecht schreibe vor, dass Weine von einer Kommission geprüft werden müssten. Dabei sei für die Bewertung die Vergabe von Punkten auf einer Skala zwischen 0 und 5 Punkten vorgesehen. Das Gesamtergebnis aus den Beurteilungen der einzelnen Sachverständigen könne nur durch die Bildung einer Durchschnittspunktzahl festgestellt werden. Hierdurch werde zugleich der bei der Wein­bewertung unvermeidbare subjektive Einfluss möglichst gering gehalten, so das Oberverwaltungsgericht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2005
Quelle: Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz vom 07.09.2005

Aktuelle Urteile aus dem Weinrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Prüfung | Wein

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 952 Dokument-Nr. 952

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil952

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?