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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.09.2023
- 5 B 757/23 -
Keine erneute Eilentscheidung zur Einstufung der AfD-Bundespartei als „Verdachtsfall“
Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen
Das Oberverwaltungsgericht hat den erneuten Eilantrag der AfD-Bundespartei auf Untersagung der Einstufung als „Verdachtsfall“ abgelehnt, weil das Verwaltungsgericht Köln im März 2022 bereits rechtskräftig über einen identischen Eilantrag entschieden hat. Damit darf die AfD bis zu einer Entscheidung in dem beim Oberverwaltungsgericht anhängigen Berufungsverfahren einstweilen weiterhin durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz eingestuft werden.
Die antragstellende
Bindungswirkung verhindert gerichtliche Nachprüfung
Betreffend die von der Antragstellerin befürchtete „Hochstufung“ zur „gesichert extremistischen Bestrebung“ hat sich das Oberverwaltungsgericht für unzuständig erklärt und das Eilverfahren an das erstinstanzlich zuständige VG Köln verwiesen. Den verbleibenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33320
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