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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.03.2017
- 18 B 274/17 -
Kein Freizügigkeitsrecht für Unionsbürger bei missbräuchlicher Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur vorübergehend und allein zur Abwendung aufenthaltsbeendender Maßnahmen rechtsmissbräuchlich
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass sich eine Unionsbürgerin nicht auf die Arbeitnehmern garantierte Freizügigkeit berufen kann, wenn die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses rechtsmissbräuchlich erfolgt ist.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine rumänische Staatsangehörige, hielt sich seit März 2014 in Duisburg auf. Nachdem sie zunächst versucht hatte, durch Vorlage eines gefälschten Arbeitsvertrages ein Freizügigkeitsrecht geltend zu machen, drohte ihr die Stadt Duisburg mit Bescheid vom 12. Mai 2015 die Abschiebung in ihr Heimatland an. Daraufhin ging die Antragstellerin ein
Freizügigkeitsrecht kann nicht aus Vorlage eines erneuten Arbeitsvertrags mit demselben Arbeitgeber hergeleitet werden
Die dagegen gerichtete Beschwerde, mit der die Antragstellerin einen neuen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2017
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2017
[Aktenzeichen: 7 L 3036/16]
- Arbeitnehmereigenschaft einer Unionsbürgerin bleibt trotz Aufgabe ihrer Erwerbstätigkeit wegen Schwangerschaft erhalten
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 19.06.2014
[Aktenzeichen: C-507/12]) - Deutschland darf nicht erwerbstätige Unionsbürger von bestimmten Sozialleistungen ausschließen
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 11.11.2014
[Aktenzeichen: C-333/13])
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Dokument-Nr. 24145
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