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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.10.2006
- OVG 5 B 15.03, OVG 5 B 1.05 -
Rücknahme einer Einbürgerung muss zeitnah erfolgen
Kläger gewinnen Rechtsstreit gegen das Land Berlin
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit zwei Urteilen zu Rücknahmen von Einbürgerungen entschieden.
Der eine Fall betraf die Klage eines Pakistaners, dessen
Der zweite Fall betraf ein im Juli 1994 eingebürgertes Ehepaar, von dem die Behörden annahmen, dass es sich um staatenlose Kurden aus dem Libanon handele. Ihre
Nachdem nunmehr das Bundesverfassungsgericht jüngst die Voraussetzungen festgestellt hat, unter denen erschlichene Einbürgerungen zurückgenommen werden können (Rücknahme einer durch Täuschung erwirkten Einbürgerung ist rechtens), hatten die beiden Klagen in zweiter Instanz Erfolg. Bezug nehmend auf die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts ausgeführt, dass eine erschlichene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 36/06 des OVG Berlin-Brandenburg vom 19.10.2006
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Dokument-Nr. 3211
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