wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 2. Mai 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 17.04.2023
III-1 Vollz(Ws) 551/22; III-1 Vollz(Ws) 92/23 -

Zu den notwendigen Abwägungen und Voraussetzungen für die Fesselung von Strafgefangenen bei Transportfahrten

Kampfsportler durfte an den Füßen gefesselt werden

Der unter anderem für Angelegenheiten des Strafvollzugs landesweit zuständige 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat in zwei Verfahren eines Bochumer Strafgefangenen die rechtlichen Anforderungen für die Fesselung von Strafgefangenen bei Transporten klargestellt und die Fesselung des Betroffenen in beiden Fällen für rechtmäßig erklärt.

Der Betroffene ist Kampfsportler mit erheblicher Wettkampferfahrung. Er verbüßt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen sexueller Nötigung in der Justizvollzugsanstalt Bochum. Bei Transportfahrten im Mai und Juni 2022 wurde er auf Anordnung der Vollzugsanstalt an den Füßen gefesselt. Hiergegen hat er jeweils eine gerichtliche Entscheidung des Landgerichts Bochum herbeigeführt, auf die zwei Rechtsbeschwerden zum Oberlandesgericht Hamm folgten. Diese Rechtsbeschwerden hat der 1. Strafsenat zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen und hierüber in der Sache entschieden. Die Anträge des Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Fesselung sind ohne Erfolg geblieben.

Im Mai 2022 wurde der Betroffene nach einem Arbeitsunfall zur weiteren Abklärung per Krankentransport zu einem externen Arzt gebracht. Bei der Hin- und Rückfahrt war er an den Füßen gefesselt (die Fesselung während des Aufenthaltes in der externen Arztpraxis war nicht mehr Gegenstand des Verfahrens). Dabei hat die Vollzugsanstalt darauf abgestellt, dass der Betroffene als erfahrender Kampfsportler über Kenntnisse und Fertigkeiten der körperlichen Gewaltanwendung verfügt, eine tatsächliche gesundheitliche Einschränkung seiner Beweglichkeit nicht feststand und sein Verhalten von den Bediensteten als unauthentisch, unterschwellig drohend und nicht mitarbeitsbereit empfunden wurde. Diese Ermessenserwägungen sind nach der Entscheidung des Strafsenats ausreichend zur Begründung der Fesselung bei den Transporten.

Im Juni 2022 wurde der Betroffene zu einer gerichtlichen Anhörung zum Landgericht Bochum und zurück gebracht. Auch bei diesen Transportfahrten war er an den Füßen gefesselt. Die Vollzugsanstalt hat dabei erwogen, dass der Betroffene, der sich als Justizopfer sieht, vollzugsfeindliche Tendenzen erkennen lasse und hat seine körperlichen Fähigkeiten als erfahrener Kampfsportler einerseits und die konkrete Art der Fesselung unter Begleitung zweier bewaffneter Bediensteter andererseits bei der Entscheidung berücksichtigt. Auch diese Erwägungen sind nach der Entscheidung des 1. Strafsenats nicht zu beanstanden.

Aufgrund der grundrechtlich geschützten körperlichen Bewegungsfreiheit bestehen rechtlich besondere Anforderungen für Fesselungen auch bei Strafgefangenen. Dabei können Betroffene die Rechtmäßigkeit einer Fesselung auch noch im Nachhinein gerichtlich überprüfen lassen.

In rechtlicher Hinsicht ist der Senat jeweils von seiner ständigen Rechtsprechung zu den Voraussetzungen für besondere Sicherungsmaßnahmen wie Fesselungen ausgegangen, die sich aus § 69 Strafvollzugsgesetz NRW ergeben. In der Vorschrift sind Anforderungen für besondere Sicherungsmaßnahmen im Allgemeinen (Absatz 1) und in besonderen Situationen wie Ausführungen, Vorführungen oder Transporten (Absatz 9) geregelt. In jedem Fall bedarf es nach der gefestigten Rechtsprechung des 1. Strafsenats und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einer individuellen Einzelfallprüfung. Während Fesselungen an sich eine im Einzelfall durch konkrete Tatsachen begründete erhöhte Fluchtgefahr voraussetzen, sind sie bei Ausführungen, Vorführungen und Transporten bereits dann zulässig, wenn die Beaufsichtigung nicht ausreicht, eine Entweichung zu verhindern. In diesen Situationen besteht typischerweise aufgrund der äußeren Umstände eine erhöhte Gefahr der Entweichung, so dass eine Fesselung bereits dann zulässig ist, wenn die Gefahr der Entweichung nach den Umständen des Einzelfalles nicht fernliegt. Dabei sind namentlich das Vorverhalten des Gefangenen in der Haft, sein Gesundheitszustand, sein Alter und der Ablauf vorangegangener Ausführungen zu berücksichtigen, ohne dass diese Aufzählung abschließend wäre. Diese Umstände sind einzelfallbezogen zu prüfen, ohne dass eine gesetzliche Vermutung ausreichender Umstände zugunsten einer Fesselung besteht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.04.2024
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Strafvollzugsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33862 Dokument-Nr. 33862

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33862

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?