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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 28.03.2022
- I-8 U 73/20 -
Klage wegen Rufmordkampagne auf Milliarden-Entschädigung sowie Schmerzensgeld über mindestens 100.000 Euro abgewiesen
Urteil im Verfahren über Schadensersatzansprüche eines Immobilienunternehmers gegen eine Versicherungsgesellschaft
Nach dem Landgericht Dortmund hat auch das Oberlandesgericht Hamm eine Schadenersatzklage des Hotel-Adlon-Investors Anno August Jagdfeld gegen die Signal-Iduna-Gruppe abgewiesen.
Das Oberlandesgericht Hamm hat über die Klagen eines Immobilienunternehmers aus Aachen sowie eines Immobilienfonds, deren geschäftsführender Gesellschafter der Immobilienunternehmer ist, gegen eine Versicherungsgesellschaft aus Dortmund, die als Kommanditistin an dem Immobilienfonds beteiligt ist, entschieden und das klageabweisende Urteil des Landgerichts bestätigt.
Streit um angebliche Rufmordkampagne
Die Kläger wollten festgestellt wissen, dass sie von der beklagten Versicherung, die eine
Richter: Rufmordkampagne ist nicht bewiesen
Nach dem Urteil stehen die geltend gemachten Ansprüche den Klägern nicht zu. Insbesondere hätten die Kläger die von ihnen behauptete
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2022
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (pm/pt)
- Landgericht Dortmund, Urteil vom 30.04.2020
[Aktenzeichen: 2 O 387/14]
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Dokument-Nr. 31585
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