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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.07.2023
- 1 Ws 225-229/23 -
Haftbefehle wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots aufgehoben
OLG Frankfurt am Main hebt vom Landgericht bereits außer Vollzug gesetzte Haftbefehle auf
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wirft den fünf Angeschuldigten die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln vor. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte nach einer vom Präsidium zurückgewiesenen Überlastungsanzeige die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, da eine Terminierung des Verfahrens frühestens im Januar 2024 erfolgen könne. Auf die hiergegen eingelegte Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) die Haftbefehle aufgehoben, da das Beschleunigungsgebot verletzt sei.
Den fünf Angeschuldigten wird die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last gelegt. Sie sollen 110 kg Kokainzubereitung aus Brasilien über den Frankfurter Flughafen im November 2022 eingeschmuggelt haben. Die Angeschuldigten befanden sich aufgrund Haftbefehlen des AG Frankfurt am Main seit November 2022 in
Verzögerungen dürfen nicht zulasten der Angeschuldigten gehen
Das OLG hat auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft die Haftbefehle aufgehoben. Es liege zwar ein dringender Tatverdacht vor. Der von der Strafkammer avisierte Beginn der Hauptverhandlung frühestens im Januar 2024 verletze jedoch das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.07.2023
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33118
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