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Landgericht München I, Urteil vom 09.06.2022
- 5HK O 17659/21 -
Ex-Wirecard-Chef Braun wehrt sich gegen Arrest - Braun erreicht Teilerfolg im Kampf um sein Vermögen
Einer von zwei Arrestbefehlen vom Landgericht München I aufgehoben
Das Landgericht München I mit Endurteil den sich gegen den früheren Vorstands-vorsitzenden der Wirecard AG, Herrn Dr. Markus Braun, richtenden Arrestbefehl vom 30.12.2021 über € 140 Mio. bestätigt.
Der klagende Insolvenzverwalter konnte zur Überzeugung des Gerichts glaubhaft machen, dass Herr Dr. Braun seine Pflichten als Vorstandsmitglied der
Arrest zur Sicherung der Zwangsvollstreckung erforderlich
Das LG hat auch den Arrestgrund bejaht – also die Gefahr, dass ohne dessen Verhängung die
Arrestbefehl gegen die Beteiligungsgesellschaft aufgehoben
Dagegen hat das LG den Arrestbefehl über € 35 Mio. gegen die Beteiligungsgesellschaft von Herrn Dr. Braun aufgehoben und den Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls zurückgewiesen. Die Kammer sah es nicht als hinreichend glaubhaft gemacht an, dass der Geschäftsführer, dessen Wissen und Verhalten sich die Beteiligungsgesellschaft zurechnen lassen muss, es für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, dass mit Geldern der Gesellschaft in Form einer Kreislaufzahlung ausgereichter Darlehen über mehrere andere Gesellschaften letztlich ein zurückzuzahlendes Darlehen von Herrn Dr. Braun getilgt worden war. Das Urteil ist nicht rechtkräftig
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2022
Quelle: Landgericht München I, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31856
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