wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werbung

Sie suchen einen Anwalt?

Werbung

kostenlose-Urteile.de
Montag, 21. Mai 2012

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
etwas im Forum suchenIn unserem Forum wird über aktuelle Urteile und Entwicklungen diskutiert.
Hier können Sie suchen, was Sie interessiert ...



Kostenlose Urteile per E-Mail

Newsletter-Abonnieren

Anzeige

Anzeige

RA Gotthard Brand, Kassel(besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und beschäftigt sich mit: Zwangsversteigerungs-
recht, Strafrecht und Wohnungseigentums-
recht
) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Gotthard Brand
RA Peter Meides, Frankfurt am Main(besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und beschäftigt sich mit: Arbeitsrecht, Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Betriebliche Altersvorsorge (bAV)) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Peter Meides
RA Michael Zoebisch, München(besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und beschäftigt sich mit: Marken- und Patentrecht, Urheberrecht und Gesellschaftsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Michael Zoebisch
RA Mathias Corzelius, Siegburg(beschäftigt sich mit: Bankrecht, Versicherungsrecht und Kapitalmarktrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Mathias Corzelius
RA Michael Förster, Spremberg(beschäftigt sich mit: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Michael Förster
RAin Dr. jur. Ulrike Storck, Taunusstein(beschäftigt sich mit: Arztrecht, Medizinrecht, Familienrecht, Erbrecht, Grundstücksrecht, Wohnungseigentums-
recht und Mietrecht
) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwältin Dr. jur. Ulrike Storck
RAin Irina Küßner, Berlin(beschäftigt sich mit: Arbeitsrecht und Zivilrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwältin Irina Küßner

Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Mannheim, Beschluss vom 27.01.2009
4 Qs 52/08 -

"1. Krawattenstreit": Anwalt muss vor Gericht unter der Robe keinen Schlips tragen (Entscheidung der 4. Strafkammer LG Mannheim)

Wohl nicht mehr gültige Verordnung von 1976 schreibt Krawatte vor - § 20 BORA aber nicht

Wenn Anwälte vor Gericht ihre Mandanten verteidigen, müssen sie nicht notwendiger Weise eine Krawatte tragen. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Mannheim hervor, das im so genannten "Krawattenstreit" entschieden hat. Das Amtsgericht Mannheim hatte einen Anwalt, der als Nebenkläger in einem Strafprozess aufgetreten war und keinen Langbinder trug, Ende Oktober 2008 aus der Hauptverhandlung ausgeschlossen.

Teilen Sie unser Wissen:
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
(Funktion nicht verfügbar)
(Funktion nicht verfügbar)

Die 4. Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat auf die Beschwerde eines Mannheimer Rechtsanwalts festgestellt, dass dessen Zurückweisung in einer Hauptverhandlung vor dem Strafrichter am 27.10.2008 als anwaltlicher Beistand des Nebenklägers rechtswidrig war.

Sachverhalt

Im Hauptverhandlungsprotokoll des Amtsgerichts ist der Vorgang wie folgt festgehalten: " Das Gericht stellt fest, dass der Nebenklägervertreter RA unter der Robe keine Krawatte trägt und somit nicht in ordnungsgemäßer Amtstracht erschienen ist.

RA ... wird aufgefordert, sich eine Krawatte zu besorgen.

Es wird angeboten, die Verhandlung hierfür für 15 Minuten zu unterbrechen. Das Gericht weist darauf hin, dass RA ... gem. § 176 GVG von der Verhandlung ausgeschlossen werden kann, wenn er nicht in ordnungsgemäßer Amtstracht auftritt.

RA ..., dem Nebenkläger und allen anderen Beteiligten wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Verteidiger RA ... bietet RA ... an, ihm eine Krawatte zur Verfügung zu stellen. RA ... lehnt dieses Angebot ab.

Die Verhandlung wird unterbrochen von 9.13 Uhr - 9.15 Uhr.

Es ergeht Beschluss gem. Anlage.

RA ... entfernt sich aus dem Sitzungssaal.

Dem Nebenkläger wird bekannt gegeben, dass das Gericht nicht beabsichtigt, die Verhandlung zu unterbrechen, da zum einen die Sachlage sowohl ihm als auch dem Nebenklägervertreter bekannt war. Zum anderen dem Nebenkläger keine schwerwiegenden Nachteile entstehen, wie z.B. einem Angeklagten.

Der Nebenkläger stellt hierzu keinen Antrag..."

Durch diesen als Anlage zu Protokoll genommenen Beschluss wurde der Nebenklägervertreter "für die Hauptverhandlung vom 27.10.2008 ... gemäß § 176 GVG zurückgewiesen und solange nicht zugelassen, als er entgegen § 21 Abs. 1 des baden-württembergischen Gesetzes zur Ausführung des GVG und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit die übliche Amtstracht nicht trägt".

Amtsgericht Mannheim begründet den Ausschluss mit Verordnung von 1976

Werbung

Das Amtsgericht Mannheim hatte seine Entscheidung - gestützt auf eine Rechtsverordnung des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 01.07.1976 - damit begründet, dass der Anwalt unter seiner geschlossenen Robe zwar einen Anzug und ein Hemd in dezenter Farbe, nicht aber eine Krawatte getragen und sich auch nicht dazu bereit gefunden hatte, eine ihm von dritter Seite angebotene Krawatte anzulegen. Das Verfahren vor dem Amtsgericht ist mittlerweile durch eine Einstellung abgeschlossen worden.

Landgericht: Breiter Konsens für Tragen von Krawatte allerdings ergibt sich aus § 20 BORA gerade keine Verpflichtung zum Tragen einer Krawatte

Die Kammer hat in ihrer Entscheidung betont, dass das Tragen einer Krawatte zur Anwaltsrobe - gestützt auf einen breiten Konsens zwischen Justiz und Anwaltschaft - auch heute noch der Realität des Alltags der hiesigen Strafgerichte entspricht. Ausdrücklich offen gelassen hat die Kammer, ob die Rechtsverordnung des Justizministeriums überhaupt noch als Ermächtigungsgrundlage für die Zurückweisung herangezogen werden konnte, oder ob diese Vorschrift mittlerweile durch § 20 BORA verdrängt wird, aus dem sich gerade keine Verpflichtung zum Tragen einer Krawatte ergebe.

Entscheidung des Amtsgerichts war ermessensfehlerhaft

Eine Entscheidung dieser Frage bedurfte es nach Auffassung der Kammer nicht, da die Zurückweisung jedenfalls ermessenfehlerhaft und damit rechtswidrig war. Nach Ansicht der Kammer hatte das Amtsgericht insbesondere nicht in ausreichender Weise berücksichtigt, dass die Wirkungen der Zurückweisung vor allem auch den Nebenkläger trafen, der nunmehr - jedenfalls was seine rechtliche Beratung anbelangte - weitgehend auf sich allein gestellt gewesen war, zumal der Anwalt in geschlossener Robe auftrat und seine darunter getragene Kleidung nicht dazu angetan erschien, die Würde des Gerichts in Frage zu stellen.

Verordnung des Justizministeriums über die Amtstracht bei den ordentlichen Gerichten vom 1. Juli 1976

Werbung

§ 1

(1) Die Amtstracht besteht aus einer schwarzen Robe mit einem Besatz 1. aus Samt bei Richtern, Staatsanwälten und Amtsanwälten, 2. aus Wollstoff bei Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Zur Amtstracht ist ein weißes Hemd mit weißem Langbinder zu tragen. Frauen tragen eine weiße Bluse, zu der eine weiße Schleife angelegt werden kann.

(2) Von den ehrenamtlichen Richtern sind nur die Handelsrichter zum Tragen der Amtstracht berechtigt und verpflichtet.

(3) Für Bedienstete, die gemäß § 9 Abs. 2 und § 10 AGGVG mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Staatsanwalts oder Amtsanwalts betraut sind, gelten die Bestimmungen über deren Amtstracht entsprechend. Sie dürfen auch die Amtstracht des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle tragen.

§ 2

(1) Die Amtstracht der Rechtsanwälte entspricht der Amtstracht der Richter und Staatsanwälte. Der Besatz ist aus Seide; Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart können auch einen Samtbesatz tragen. § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend; zur Amtstracht können auch andere nach Form und Farbe unauffällige, mit der Amtstracht zu vereinbarende Kleidungsstücke getragen werden.

(2) In den Sitzungen vor dem Amtsgericht in Zivilsachen und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit können Rechtsanwälte davon absehen, ihre Amtstracht zu tragen. In Ehesachen vor dem Familiengericht ist die Amtstracht zu tragen.

§ 20 der Berufsordnung für Rechtsanwälte

Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist. Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim Amtsgericht in Zivilsachen nicht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2009
Quelle: ra-online (pt)

Ist Ihnen dieser Artikel was wert?

Flattr this
Was ist Flattr?Hilfe
Teilen Sie unser Wissen:
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
(Funktion nicht verfügbar)
(Funktion nicht verfügbar)
drucken

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss7354

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7354 Dokument-Nr. 7354


Aktuell diskutiertDiskutieren Sie im Forum von kostenlose-urteile.de über die aktuelle Rechtsprechung

Diskutieren Sie über diese Entscheidung »

Die neuesten Beiträge:

insgesamt 1 Beitrag zu dieser Entscheidung


28.01.2009, 01:00 Uhr von Redaktion »

"1. Krawattenstreit": Anwalt muss vor Gericht unter der Robe keinen Schlips ...

Wenn Anwälte vor Gericht ihre Mandanten verteidigen, müssen sie nicht notwendiger Weise eine Krawatte tragen. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Mannheim hervor, das im so genannten "Krawattenstreit" entschieden hat. Das Amtsgericht Mannheim hatte einen Anwalt, der als Nebenkläger in einem Strafprozess ...mehr »


Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit in unserem Forum! »


Werbung

Werbung

Werbung



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

Urteile zu verschiedenen Rechtsgebieten
Urteile zu verschiedenen Gerichten
einige wichtige Links:Startseite | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Werbung


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.