wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 27. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Beschluss vom 22.06.2023
64 S 280/22 -

Zustimmung zur Untervermietung wegen mehrmonatiger Workation setzt Darlegung der konkreten Pläne voraus

Angabe des Aufenthaltsorts und Zeitpunkt der Rückkehr

Eine mehrmonatige Workation kann einen Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung eines Teiles der Wohnung gemäß § 553 Abs. 1 BGB begründen, wenn er seine Pläne konkret darlegt. So muss angegeben werden, wo er sich aufhalten will und wann bzw. unter welchen Umständen er zurückkommen will. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Mieter einer Wohnung im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gegen seine Vermieterin auf Zahlung von Schadensersatz wegen der verweigerten Zustimmung zur Untervermietung eines Teiles seiner Wohnung. Der Mieter plante eine mehrmonatige Workation, gab aber nicht an, wohin er reisen wird und wann bzw. unter welchen Umständen er plant zurückzukommen. Da der Mieter in der Vergangenheit versucht hatte, seine Wohnung hinter dem Rücken der Vermieterin für mehr als das Doppelte der Vertragsmiete unterzuvermieten, war die Vermieterin misstrauisch. Sie hielt die Angaben des Mieters für zu pauschal und lehnte daher die Zustimmung ab. Das Amtsgericht sah dies ebenfalls so. Dagegen richtete sich die Berufung des Mieters.

Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen verweigerter Zustimmung zur Untervermietung

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Dem Mieter stehe kein Anspruch auf Schadensersatz wegen der verweigerten Zustimmung zur Untervermietung zu. Zwar könne eine mehrmonatige Workation, die der Mieter freiwillig und ohne zwingende berufliche Veranlassung unternimmt, ein berechtigtes Interesse an einer anteiligen Untervermietung der Wohnung begründen. Dies setze aber hinreichende Angaben voraus, wo der Mieter sich aufhalten will und wann bzw. unter welchen Umständen er plant zurückzukommen. Die bloß abstrakte Umschreibung eines berechtigten Interesses genüge nicht. Der Mieter müsse seine Pläne konkret darlegen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2023
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 14.09.2022
    [Aktenzeichen: 211 C 71/22]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2023, Seite: 749
GE 2023, 749
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2023, Seite: 531
WuM 2023, 531

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33279 Dokument-Nr. 33279

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33279

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH