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Landgericht Berlin, Urteil vom 10.09.2019
- 63 S 277/18 -
Mit Ofen beheizte Dachgeschosswohnung grenzt nicht an Wärmedämmung: Unzulässige Beteiligung an Modernisierungskosten
Kostenverteilung entspricht nicht der Billigkeit
Grenzt eine mit Ofen beheizte Dachgeschosswohnung nicht an die Wärmedämmung und profitiert daher nicht davon, so entspricht eine Kostenverteilung für die Modernisierungsmaßnahme auf die Dachgeschosswohnung nicht der Billigkeit. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt die Mieterin einer
Unzulässige Kostenverteilung unter Bezugnahme der Dachgeschosswohnung
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieterin. Die Verteilung der Kosten für die Fassadendämmung auf die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2019
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2019, 1579/rb)
- Dämmung der obersten Geschossdecke über beheizte Räume steht "Wärmedämmung des Daches" gleich
(Amtsgericht Coesfeld, Urteil vom 24.10.2017
[Aktenzeichen: 11 C 134/16]) - Energetische Modernisierung rechtfertigt keine Mieterhöhung bei gleichzeitigen die Energieeinsparung aufhebenden Maßnahmen
(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 11.01.2018
[Aktenzeichen: 202 C 374/17])
Jahrgang: 2019, Seite: 1579 GE 2019, 1579
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Dokument-Nr. 28256
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