Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.04.2011
- 5 Sa 604/10 -
Weihnachtsgeld und betriebliche Übung: Arbeitgeber darf Weihnachtsgeld nicht einfach einseitig streichen
Betriebliche Übung bei mehr als drei Jahre durchgehender vorbehaltloser Zahlung
Ein Arbeitgeber, der über mehrere Jahre Weihnachtsgeld gezahlt hat, kann dies nicht einfach streichen. Erfolgte die Zahlung der Weihnachtsgratifikation mehrmals ohne Vorbehalt, entsteht eine "betriebliche Übung", die der Arbeitgeber nicht einseitig aufheben kann. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits stritten darüber, ob der Kläger von der Beklagten die Zahlung von
Arbeitnehmer arbeitet seit 1963 im Betrieb
Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.04.1963 beschäftigt. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wurde nicht abgeschlossen. Die Beklagte, die nicht tarifgebunden ist, hat dem Kläger seit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses bis zum Jahre 2008
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht sprechen Weihnachtsgeld zu
Das Arbeitsgericht Trier verurteilte den Arbeitgeber an den Kläger 1.591,36 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte diese Entscheidung. Das Arbeitsgericht sei zu Recht davon ausgegangen, dass die Klage im ausgeurteilten Umfang begründet sei und dem Kläger ein entsprechender Zahlungsanspruch aufgrund einer betrieblichen Übung zustehe.
Vorbehaltlose Zahlung von 1963 bis 2003
Aufgrund der vorbehaltlosen Zahlung von
Gericht definiert betriebliche Übung
Unter einer betrieblichen Übung werde die gleichförmige, regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers verstanden, die den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche zu begründen, wenn die Arbeitnehmer des Betriebes aus dem Verhalten des Arbeitgebers darauf schließen durften, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer auch zukünftig gewährt werden (BAG 27.06.2006, 3 AZR 151/05). Entscheidend sei, ob die Arbeitnehmer dem Verhalten des Arbeitgebers einen Verpflichtungswillen entnehmen können (BAG 31.07.2007, NZA-RR 2008, 263). Das Arbeitsgericht sei daher zutreffend davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für die Begründung einer betrieblichen Übung vorliegend gegeben sind. Denn das
Keine geänderte, so genannte gegenläufige betriebliche Übung
Der Anspruch des Klägers auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2011
Quelle: ra-online, Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (vt/pt)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12448
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12448
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.