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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.02.2008
- L 3 U 71/06 -
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz: Weihnachtsfeier endet auch bevor der Chef geht
Auch ohne offizielle Erklärung des Amtsleiter kann die Feier bereits beendet sein
Sind bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier alle außer dem Abteilungsleiter und einem Angestellten gegangen, so besteht für diese der Unfallversicherungsschutz auch dann nicht fort, wenn das Ende der Feier nicht bestimmt ist. Dies hat der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts entschieden.
Ein 67jähriger Verwaltungsangestellter aus dem Kreis Offenbach, der mit der Verwaltung der Bürgerhäuser betraut war, nahm neben weiteren 25 Mitarbeitern an einer vom Amt für Kultur und Sport veranstalteten
Sozialgericht Frankfurt sah Feier als noch nicht beendet an
Dem hat das Sozialgericht Frankfurt (vgl. Urteil v. 24.01.2006 - S 10 U 2623/03 -) widersprochen. Die als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung unfallversicherte
Feier endet auch ohne offizielle Erklärung
Die Richter der 2. Instanz haben die Entschädigungspflicht der Unfallkasse verneint. Der Senat sah die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2008
Quelle: ra-online, Hessisches Landessozialgericht
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Dokument-Nr. 5665
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