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Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 09.01.2024
- 10 LGa 15/24 und 10 LGa 16/24 -
Keine Untersagung des Bahnstreiks der GDL
Gericht weist Berufungen zurück
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat die beiden Urteile des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main bestätigt und damit den Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) nicht untersagt. Dies hatten der Arbeitgeberverband der Deutsche Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) und fünf Bahngesellschaften der Transdev-Gruppe jeweils per einstweiliger Verfügung beantragt.
Das Berufungsgericht hat die Berufungen gegen die erstinstanzlichen Urteile zurückgewiesen. Zur Begründung führte das LAG zu beiden Entscheidungen aus, dass nicht festgestellt werden könne, dass die GDL mit dem
Tariffähigkeit wurde nicht geprüft
Zur Frage der
Streik auch nicht unverhältnismäßig
In dem die Transdev-Gesellschaften betreffenden Verfahren hat die Kammer ausgeführt, dass sich der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2024
Quelle: Landesarbeitsgericht Hessen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33623
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