Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Münster, Urteil vom 14.07.2017
- 6 K 3009/15 E -
Entfernungspauschale ist auch bei Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen nur einmal zu gewähren
Regelung führt zu sachgerechter Abbildung wirtschaftlicher Belastungen und zu Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Entfernungspauschale für Fahrten eines Flugbegleiters zum Beschäftigungsort auch dann nur einmal zu gewähren ist, wenn die Rückfahrt nicht am selben Tag vorgenommen wird wie die Hinfahrt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist als
Kläger kann grundsätzlich nur Entfernungspauschale beanspruchen
Das Finanzgericht Münster wies die hiergegen erhobene Klage ab. Zunächst könne der Kläger nur die
Entfernungspauschale ist nur einmal pro Hin- und Rückfahrt anzusetzen
Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2017
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
- Flugbegleiter können Fahrtkosten zwischen Wohnung und Einsatzflughafen in voller Höhe geltend machen
(Finanzgericht Münster, Urteil vom 02.07.2013
[Aktenzeichen: 11 K 4527/11 E]) - Erste Tätigkeitsstätte bei Flugpersonal ist der im Arbeitsvertrag festgelegte Flughafen
(Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 23.02.2017
[Aktenzeichen: 1 K 1824/15])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24872
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24872
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.