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Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 31.05.2023
- 7 K 998/20 -
Fehlerhafte Einordnung der Zollbehörde führt zu Zinsanspruch
Anspruch auf Verzinsung von Erstattungsansprüchen nach dem Recht der EU
Eine unzutreffende Auslegung des Zollkodexes durch die nationale Zollbehörde führt zu einer Verzinsung von daraus entstandenen Rückzahlungsansprüchen. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.
Hintergrund der Entscheidung ist, dass das Zollrecht immer dann zum Tragen kommt, wenn Waren über eine Zollgrenze transportiert werden. Die Europäische Union hat dafür den Unionszollkodex geschaffen, der bestimmt, für welche Produkte oder Waren welche Zölle gelten. Die Vorschriften des Unionszollkodexes wirken in den Mitgliedstaaten verbindlich und unmittelbar. Sofern einzelne Zollvorschriften eines Mitgliedstaates vom Unionszollkodex abweichen, dürfen sie nicht angewandt werden. So wird sichergestellt, dass Zollfragen EU-weit immer gleichbehandelt werden. Geklagt hatte im Streitfall eine Firma, die Unterhaltungselektronik importiert und vertreibt. Für bestimmte Geräte setzte die beklagte Zollbehörde nach entsprechender Begutachtung
Anspruch auf Verzinsung nach EU-Recht
Das Hessischen FG hat entschieden, dass der Klägerin eine
Aber kein Anspruch auf Zinseszinsen
Ein Anspruch auf „Zinseszinsen“ bzw. Verzugszinsen sei jedoch nicht gerechtfertigt. Der unionsrechtliche Zinsanspruch fordere lediglich einen Ausgleich für das Vorenthalten des erstatteten Geldbetrages, nicht dagegen eine umfassende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2023
Quelle: Hessisches Finanzgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33498
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