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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19.06.2015
7 BV 14.1707 -

Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag für Privathaushalte ist rechtmäßig

Anknüpfung des Rundfunkbeitrags an das Innehaben einer Wohnung sachgerecht

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung durch deren Inhaber verfassungsgemäß ist. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts München.

Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sei die Anknüpfung des Rundfunkbeitrags an das Innehaben einer Wohnung sachgerecht. Aufgrund der Entwicklung der elektronischen Medien habe das Bereithalten eines Fernsehers oder Radios als Indiz für die Zuordnung eines Vorteils aus dem Rundfunkangebot spürbar an Überzeugungs- und Unterscheidungskraft eingebüßt. Rundfunkprogramme würden nicht mehr nur herkömmlich verbreitet, sondern zugleich auch in das Internet eingestellt. Aufgrund der Vielgestaltigkeit und Mobilität neuartiger Rundfunkempfangsgeräte sei es praktisch nahezu ausgeschlossen, das Bereithalten solcher Geräte verlässlich festzustellen. Deshalb dürfe der Gesetzgeber davon ausgehen, dass die effektive Möglichkeit der Programmnutzung als abzugeltender Vorteil allgemein und geräteunabhängig bestehe.

Einzelner kann nicht auf Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung verzichten

Die Rundfunkfreiheit diene der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Der im Grundgesetz enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit solle sicherstellen, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk möglichst breit und vollständig Ausdruck fände. Das Programmangebot komme innerhalb der Gesellschaft jedem Einzelnen zugute, da die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote dem Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung dienten und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft erfüllten. Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten. Daher sei grundsätzlich auch jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an dessen Finanzierung zu beteiligen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2015
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Rundfunkbeitragsrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Rundfunkbeitrag

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Kommentare (8)

 
 
Heinz schrieb am 15.07.2015

Hilfe - wie komme ich von der ehm. GEZ Abzockmafxxx los - was muß ich tun um nicht mehr von denen ausgenommen zu werden ? HILFE

Hartmut Joerger schrieb am 06.07.2015

Wann und von wem wurde die alte BRD und die SBZ/DDR konzipiert und was waren beide Gebiete? Der SPD Politiker und spätere Bilderberger Carlo Schmid und Konrad Adenauer hatten es klar gesagt.

Wenn das BVerfG -ohne Verfassung- am 25.07.2012 im Namen des Volkes (? welches Volk?) ,das Wahlgesetz für "verfassungs"widrig erklärt und somit seit Anbeginn der ersten BT Wahlen nicht legitimierte Parlamentarier Gesetze machen, dann braucht man nicht Jura studiert zu haben, da reicht einfache Logik, um zu erkennen, was hierzulande für eine widerliche Volksverarschung stattfindet.

Die GEZ ist keine Behörde und hat ebenso, wie alle BRD Instanzen keinerlei hoheitliche Gewalt. Steht sogar auf deren Impressum.

Mit diesem Urteil machen sich die Talaristen abermals zu politisch weisungsgebundenen Marionetten und uns Bewohner des vereinten Wirtschafts- und Verwaltungsgebietes zu Sklaven.

Fenzer03 schrieb am 01.07.2015

Das ein sogenanntes Gericht der BRiD nicht anders entscheidet ist klar. Der Rundfunkbeitrag ist die Frohnsteuer der Neuzeit. Eingeführt von einem nicht Staat unter alliierter Kontrolle. Um ihre Gehirnwäsche - Sendungen an den Mann zu bekommen.Das Diktatorische System BRiD ist ein Skandal. Und es ist nur zu hoffen das es wie es jetzt mit Griechenland beginnt, an die Wand fährt.Und man dann die ganzen Scheingerichte, Schein Politiker zur Rechenschaft zieht.

Im Nürnberg 2.0. Als ehemaliger DDR Bewohner und Teilnehmer bei der Rev. in Leipzig kann ich zwischen der DDR und der BRiD keinen Unterschied mehr erkennen.

Wo bleibt die Erfüllung n.§ 146 GG.

Ihr Volksverbrecher und Lügenback.

Armin schrieb am 30.06.2015

Ich habe es bisher geschafft, weder Rundfunkgebühren noch Rundfunkbeiträge zu zahlen!!! Ich hoffe das geht weiter so ...

Heinz antwortete am 15.07.2015

aber wie du das machst , hälst du geheim , anstatt uns allen den Drehmitzuteilen und damit den Abzockern das Hendwerk zu legen . SCHADE

Ayoun antwortete am 17.07.2015

Lieber Heinz, versuchen Sie es bitte mit diesem Musterschreiben...

Name:……………………………………

Anschrift:……………………………….

PLZ/Ort ………………………………..

ARD ZDF Deutschlandradio

Rundfunkbeitragsservice

50656 Köln

…………………den, ……………………..

Betreffend: Zusendung einer Kostenforderung mit der Scheinteilnehmernummer bzw. Beitragsnummer: ………………………………………

Zurückweisung (kein Widerspruch) mit gleichzeitiger Aufforderung zur Unterlassung der Nutzung, Speicherung und Weitergabe meiner persönlichen Daten.

Zuwiderhandlungen haben einen rechtswirksamen Schadensanspruch wegen Datenschutzbruch ohne Willenserklärung in Höhe von 250.000 € zur Folge.

Sehr “geehrter” Herr Hans W. Färber

Bezugnehmend auf die hier eingegangene Forderung weise ich diese hiermi mangels Vertrag mit dem hier fordernden Privatunternehmen zurück.

Ein Vertrag zwischen HGB und BGB des vorherigen Gebührenservice GEZ wurde nicht geschlossen und hiermit nehme ich Abstand. Dies setzt auch keinerlei Fristen in Gang. Die Rechtsform des Beitragservice ist eine selbstständige rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft. Eine staatliche Behörde wird bewusst vorgetäuscht.

Ich fordere hiermit die Vorlage, woher Sie meine Daten haben, da ich keinen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen habe.

Der hier schreibende Beitragservice der öffentlich–rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio ohne Vertrag mit meiner Person, zeigt eine Form der Rechtsbeugung und Täuschung des deutschen Volkes.

Der Beitragservice ist eine öffentlich–rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich–rechtlichen Landesfunkanstalten ( ARD, ZDF, Deutschlandradio) zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem sogenannten “Rundfunkstaatsvertrag”. Dieser Gemeinschaft gehöre ich nicht an.

Der Beitragservice trägt die gleiche Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216, identisch mit der UStG der erloschenen GEZ und ist nach BGB § 138 sittenwidrig, da hier eine neue Firma vorgetäuscht wird, sowie die Täuschung über einen nicht existierenden Staat.

Weiterhin weise ich eine sogenannte “Haushaltsabgabe” zurück, die in Tatsache eine versteckte Zwecksteuer ist.

Mangels eines Steuergesetzes der BRD-GmbH, der fehlenden Rechtsform eines Staates BRD-GmbH und dem Wissen der geltenden Reichsabgabeordnung werde ich mich nicht strafbar machen.

Einen sogenannten Rundfunkstaatsvertrag weise ich zurück, da einen Staatsvertrag nur zwei oder mehrere souveräne Staaten miteinander abschließen können.

Ein sogenannter Staatsvertrag mit den seit dem 18.07.1990 erloschenen Bundesländern ohne jede Gründungsurkunde, ist bewiesen Betrug und eine Täuschung im Rechtsverkehr.

Eine sogenannte Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer sogenannten Steuernummer ohne Steuergesetz ist kein öffentliches Unternehmen, sondern eine Firma, die nach HLKO Artikel 47 das deutsche Volk plündert. Plünderung ist aber verboten.

Ein genutztes HGB ist hier seit dem 21.01.2013 erloschen, es gilt weltweit das „Bürgerliche Recht“ und jede handelnde Person ist privatrechtlich nach BGB § 839 und § 840 zum Schadensersatz verpflichtet.

Jeder ungesetzlich requirierte Wert, der nicht von Gesetzes wegen ihnen gehört, wurde per Gesetz ordnungsgemäß für nichtig erklärt und ist an die rechtlichen Besitzer zurückzugeben.

Ein „ Staatsvertrag “ ist ein internationaler völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten nennt man „bilateral“, zwischen mehreren Staaten „multilateral“. Der älteste noch gültige Staatsvertrag in Europa ist die Salinenkovention zwischen Österreich und Bayern.

Für gewöhnlich wird auch jene Übereinkunft „Staatsvertrag“ genannt, was in Wirklichkeit ein Staatskirchenvertrag mit einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ist. Dieser Gemeinschaft gehöre ich nicht an und trete ich nicht bei.

Dies lehne ich insbesondere ab, da hier nur Kriegsgebaren verherrlicht, kriminelle Geldbeschaffung über ein ungesetzliches Zahlungsmittel (€) mit Falschinformationen, die Unfähigkeit einer kriminellen Politik über eine sogenannte Finanzkrise wissentlich verbreitet werden und damit das eigene Volk geplündert wird um Unwahrheiten über Medien zu verbreiten.

Unter Drohung mit nichtigen Gesetzen soll hier der Zwang als Gesetz verkauft werden, wo Sie doch wissen, das die “BRD” kein souveräner Staat ist.

Die Politik, sowie kriminelle Bankenmachenschaften finanziere ich nicht. Ich habe mit ihrer Privatfirma nichts zu tun.

Meine persönlichen Daten haben Sie nicht durch meine Person erhalten, da ich bewiesen keinen Vertrag mit Ihrem Unternehmen habe.

Sie weisen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens nach, woher Sie meine Daten haben. Sollte hier kein Nachweis erfolgen, haften Sie persönlich mit 250.000,- €, da Sie keine Willenserklärung meiner Person besitzen. Ohne weitere Ankündigung geht Ihnen in 14 tagen eine Schadensersatzforderung zu.

Rechtsbelehrung:

Bitte beachten Sie, dass eine handschriftliche Unterschrift mit Vor- und Familiennamen Ihrer Person Herr Hans W. Färber unter Angabe der hier erschlichenen Leistung unter Vortäuschung eines „Staatsvertrag ohne Staat“ – geschlossen mit erloschenen Bundesländern ohne Gründungs – und Körperschaftsurkunde Willkür, Rechtsbeugung und Hochverrat am eigenem Volk, Vorschrift für Verträge nach Verwaltungsvorschrift ist.

Die Erstellung von selbst bestellten Vollstreckungsbescheiden ohne jede Gerichtsbarkeit unterliegt dem persönlichen Schadenersatz durch Ihre Person, da Sie im vollen Wissen keinen souveränen Staat vertreten.

Die Nutzung identischer Steuernummern der erloschenen GEZ und der hier auftretenden Firma zeigt den Vorsatz zum Dienstvergehen nach RStGB § 336.

Nach BGB § 138 Sittenwidrigkeit: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, das durch jemand unter Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns oder Unerfahrenheit eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, welche den Wert der Leistung dergestalt übersteigen, dass den Umständen nach die Vermögensvorteile in auffälligem Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Kriminelle Handlungen, die von Ihnen begangen worden sind und nach wie vor begangen werden:

Urkundenfälschung § 267 StGB: Gebrauch von gefälschten Urkunden. Der Versuch ist strafbar.

Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB: Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde.

Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB: Drohung und Nötigung ist strafbar.

Betrug § 263 StGB: Verschaffung von Vermögensvorteilen durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar.

Feststellung der Erschwernis der Tatvorwürfe, da Mitarbeiter eines Scheinamtes oder einer Scheinbehörde rechtlich geschult sind.

Daraus ergeben sich:

– vorsätzlicher Betrug

– vorsätzliche Täuschung

– vorsätzliche Amtsanmaßung

– vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB

– vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB

– Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 Abs.1 StGB

– vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung § 81 und § 82 StGB.

Schlussfolgernd ist insgesamt eine vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB festzustellen.

Fazit: FESTNAHME! § 32 StGB Notwehr.

Zuzüglich Strafanzeige wegen aller genannten Punkte gegen die verantwortlichen Personen (allen voran gegen den Hauptverantwortliche Hans W. Färber), vor einem ordentlichen europäischen Gericht, außerhalb des hiesigen Landes.

Weitere von Ihnen begangene kriminelle Handlung:

Deutschland ist weiterhin besetztes Gebiet. Dies ergibt sich aus dem Fortgelten des Artikel 2 Abs. 1 des Überleitungsvertrages (amtlicher Text BGBl. II S. 405, 1955).

Durch Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 29. März 2004 wurde bestätigt, dass Artikel 2 Abs. 1 des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen weiterhin in Kraft ist.

Für besetzte Gebiete gelten im völkerrechtlichen Rahmen die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung mit Vorrang vor allen anderen Gesetzen in Deutschland.

Das Finanzgericht Stuttgart hat ebenfalls anerkannt, dass die Besatzung weiterhin besteht und somit die Haager Landkriegsordnung gilt.

In Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung steht; Zitat:

„Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.“ Zitat Ende.

Mit anderen Worten: Die Verantwortlichen des sogenannten “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” haben durch Einziehung von Geldern aus meinem Privateigentum gegen geltendes Kriegs- und Völkerrecht verstoßen.

Ich fordere daher letzmalig auf, mir mein widerrechtlich eingezogenes Privateigentum + Zins und Zinseszins innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Wochen zu erstatten.

Sollte dieser Aufforderung wider erwarten nicht nachgekommen werden, so ergeht zusätzlich beim zuständigen Gericht in Den Haag Anzeige gegen entsprechende verantwortliche Personen wegen Kriegs- und Völkerrechtsverletzung.

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und trotzdem gemäß §126 BGB – der auch für Sie gilt – unterschrieben!

Hochverachtungsvoll: …………………

Ayoun antwortete am 17.07.2015

PS: Keine Angst vor einem Gerichtsvollzieher. Beamten Status wurde seit dem 08.05.1945 ausgehebelt. Er hat somit keine hoheitlichen Rechte und da auch für ihn die Haager Landkriegsordnung gilt, darf er NICHT Pfänden.

Eine Verhandlung vor Gericht ist im hiesigen Land eine einzige widerrechtliche Farce von A bis Z.

Sogenannte “Gerichtsurteile” besitzen keinerlei Rechtskraft, geschweige denn Rechtsgültigkeit.

Niemand kann von Ihnen das Zahlen von Steuern, Bußgeldern, Rundfunkgebühren usw., also von Zwangsgebühren und Zwangsabgaben jeglicher Art fordern.

Mit anderen Worten: Sie brauchen keine Steuern, Bußgelder, Rundfunkgebühren usw. zu bezahlen, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

Polizistinnen und Polizisten haben keinerlei Recht, Sie, wie auch immer, anzuhalten, zu belästigen oder gar zur Kasse zu bitten. Auch sogenannte “Bußgeld-” und “Führerscheinstellen” haben keinerlei Recht zu auch nur irgendwas.

Sogenannte “Gerichtsvollzieher(innen)” können von Ihnen absolut gar nichts fordern. Weder eine Vermögensauskunft, noch das Betreten Ihrer Wohnung und schon gar nicht das Zahlen welcher Gelder auch immer.

Gegen jede Art von Behördenwillkür und Behördenabzocke kann man sich zur Wehr setzen. Das offene Geheimnis heißt Beweislastumkehr.

Karsten Lüdtke schrieb am 30.06.2015

"Die Rundfunkfreiheit diene der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Der im Grundgesetz enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit solle sicherstellen, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk möglichst breit und vollständig Ausdruck fände. Das Programmangebot komme innerhalb der Gesellschaft jedem Einzelnen zugute, da die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote dem Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung dienten und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft erfüllten. Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten. Daher sei grundsätzlich auch jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an dessen Finanzierung zu beteiligen." Mit Verlaub aber diese Begründungsklausel ist Hohntriefend denn jeder sich Allseitig Informierende wird aus den Öffentlich Rechtlichen Staatsfernsehen Permanent Falsch Informiert wenn nicht sogar Belogen. Natürlich muß ein Gericht diesen Beitrag als Zulässig Beurteilen da es ja von der Gunst derer Abhängig ist die in den Sendern über diese Berichten könnten, Natürlich ist der Beitrag Zulässig da der Gewaltige Verwaltungsapparat der sich um die Sendeanstalten Aufgebauscht hat Finanziert werden muß, Natürlich hat der geneigte Zahler und eventuelle Nutzer des Angebotes dafür Sorge zu Tragen das sich Elitäre Moderatoren Hunderttausende an Gage Zahlen lassen aber dafür außer Hass, Verleumdungen und Fehlinformationen nichts Leisten (in wenigen Fällen Trifft das nicht zu!) Mrd. werden als Form einer Steuer Erzwungen und wenn diese als solche Benannt wird hat man Unrecht? Sorry aber dieses Urteil ist eine Weiterführung der Fehlentscheidungen die es zur Zeit im Lande zu Hauff gibt!

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