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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22.12.2022
- 3 B 21.2793 -
Leitende Funktion in Partei "Der III. Weg" steht Aufnahme in juristischen Vorbereitungsdienst entgegen
Unterstützung verfassungsfeindlicher Organisationen begründet Ungeeignetheit
Wer eine leitende Funktion in der Partei "Der III. Weg" einnimmt und damit eine verfassungsfeindliche Organisation unterstützt, ist für den juristischen Vorbereitungsdienst als ungeeignet einzustufen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2020 lehnte das Oberlandesgericht Bamberg die Aufnahme eines studierten Juristen in den juristischen Vorbereitungsdienst ab. Er wurde als
Ungeeignetheit für juristischen Vorbereitungsdienst
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die politische Vita des Klägers zeige deutlich, dass er seit 2005 kontinuierlich Mitglied verfassungsfeindlicher Organisationen war und dabei jeweils in herausgehobener Funktion darauf ausgegangen sei, die freiheitliche demokratische Grundordnung in aktiv kämpferischer Weise zu beeinträchtigen bzw. zu beseitigen. Zuletzt habe er sich in besonderem Maße für die verfassungsfeindliche Partei "Der III. Weg" eingesetzt.
Kein milderes Mittel als Ablehnung der Aufnahme
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs habe kein milderes Mittel als die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2023
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 10.11.2020
[Aktenzeichen: W 1 K 20.449]
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Dokument-Nr. 32670
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