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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.02.2020
- BVerwG 5 C 10.18 -
Voraussetzungen für BAföG-Leistungen bei Fachrichtungswechsel nach dem 4. Fachsemester
Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund grundsätzlich bis zum Beginn des 4. Fachsemesters förderungsunschädlich
Wechseln Studierende nach dem Beginn des 4. Fachsemesters die Fachrichtung, können Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn Ausbildungszeiten aus der bisherigen Ausbildung durch die hierfür zuständige Stelle der Hochschule angerechnet worden sind. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls war vom Wintersemester 2013/2014 bis einschließlich Sommersemester 2015 im Bachelorstudiengang Combined Studies mit den Fächern Sachunterricht (Biologie) und Katholische Theologie eingeschrieben. Für dieses Lehramtsstudium erhielt sie wie beantragt Ausbildungsförderung vom Förderungsamt der Beklagten. Zum Wintersemester 2015/16 wechselte sie von dem Teilstudiengang Katholische Theologie zu dem Teilstudiengang Germanistik. Die Beklagte lehnte die Förderung des Studiums in der neuen Fächerkombination ab.
Verfahrensgang
Nach erfolgloser Klage vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück verpflichtete das Oberverwaltungsgericht die Beklagte, der Klägerin für den streitigen Zeitraum von Oktober 2015 bis September 2016 Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe zu gewähren.
Weitere Förderung bei Wechsel aus wichtigem Grund möglich
Auf die Revision der Beklagten hob das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auf und wies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Für Studierende ist ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2020
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online (pm/kg)
- Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 24.11.2016
[Aktenzeichen: 4 A 6/16] - Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 29.08.2018
[Aktenzeichen: 4 LB 408/17]
- Studentin hat nach Wechsel der Fachrichtung keinen erneuten Anspruch auf BAföG
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 18.04.2016
[Aktenzeichen: 3 K 221/15.KO]) - BVerwG zur BAföG-Förderung bei mehrfachem Wechsel des Studienfachs
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.06.2011
[Aktenzeichen: BVerwG 5 C 13.10])
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Dokument-Nr. 28404
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