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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.02.2015
- BVerwG 3 C 30.13 -
Inländische Apotheke darf auf Bestellung von Kunden Arzneimittel aus dem EU-Ausland beziehen
BVerwG zur zulässigen Weitergabe von Arzneimitteln zwischen Inlands-Apotheken und Apotheken im EU-Ausland
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine inländische Apotheke auf Bestellung ihrer Kunden Arzneimittel von einer Apotheke aus dem EU-Ausland (hier: Ungarn) beziehen darf und die bestellten Medikamente mit Rechnung der Bezugsapotheke an die Kunden abgeben kann.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist selbstständige Apothekerin. Seit 2008 bot sie ihren Kunden an, Medikamente kostengünstiger bei einer
Landratsamt untersagt Abgabe der Arzneimittel mit Rechnung der Budapester Apotheke
Das zuständige Landratsamt untersagte der Klägerin im Juli 2009 u.a., die aus Ungarn bezogenen
Klägerin nimmt pharmazeutische Verantwortung wahr
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Beklagten zurückgewiesen und die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Die angefochtene Untersagung ist rechtswidrig. Die von der Klägerin praktizierte Abgabe von Arzneimitteln auf Rechnung einer fremden
Kein Verstoß gegen das Verbot zum Bezug von Arzneimittel von anderen Apotheken
Ein Verstoß gegen das Verbot,
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2015
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht München, Urteil vom 16.12.2009
[Aktenzeichen: M 18 K 09.3290] - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 11.11.2013
[Aktenzeichen: 9 BV 10.706]
- Rabattmodell für den Arzneimittelbezug aus dem Ausland bei nichtverschreibungspflichtigen zulässig
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.01.2012
[Aktenzeichen: I ZR 211/10]) - Ausländische Versandapotheken erhalten keinen Herstellerrabatt
(Bundessozialgericht, Urteil vom 28.07.2008
[Aktenzeichen: B 1 KR 4/08 R])
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Dokument-Nr. 20682
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