wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.04.2016
IX ZB 69/15 -

BGH: Kein Pfändungsschutz für Pflicht­teils­ansprüche

Pflicht­teils­ansprüche keine "sonstigen Einkünfte" im Sinne von § 850 i ZPO

Pflicht­teils­ansprüche stellen keine "sonstigen Einkünfte" dar und unterliegen daher nicht dem Pfändungsschutz durch § 850 i ZPO. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall musste der Bundesgerichthof entscheiden, ob Pflichtteilsansprüche einen Pfändungsschutz nach § 850 i ZPO begründen können. Während das Amtsgericht Gera dies noch verneinte, bejahte dies das Landgericht Gera. Seiner Ansicht nach seien Pflichtteilsansprüche des Schuldners als sonstige Einkünfte im Sinne des § 850 i ZPO anzusehen.

Kein Pfändungsschutz für Pflichtteilsansprüche

Der Bundesgerichtshof entschied, dass Pflichtteilsansprüche nicht unter § 850 i ZPO fallen. Die Vorschrift setze voraus, dass es sich bei den sonstigen Einkünften um selbst erwirtschaftete Einkünfte handelt. Ansprüche aus einem Pflichtteilsanspruch zählen nicht darunter. Ziel des Gesetzgebers sei es, dass die Mittel, die der Schuldner zu seinem Lebensunterhalt brauche, vorrangig von ihm selbst erwirtschaftet werden sollen. Daher erfasse die Vorschrift Miet- und Pachteinnahmen aus einem Nießbrauch sowie Einkünfte aus einer Untervermietung. Die Vorschrift solle vermeiden, dass ein Schuldner seinen Lebensunterhalt nicht durch eigene, wirtschaftliche Bemühungen sichern könne. Ein weitergehender Schutz des Schuldners sei aber vom Gesetz nicht beabsichtigt. Denn das Gesetz berücksichtige auch die Interessen des Gläubigers an einer effektiven Befriedigung berechtigter Forderungen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Gera, Beschluss vom 18.02.2015
    [Aktenzeichen: 8 IK 777/11]
  • Landgericht Gera, Beschluss vom 06.05.2015
    [Aktenzeichen: 5 T 164/15]
Aktuelle Urteile aus dem Erbrecht | Vollstreckungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Einkünfte | Pfändungsschutz | Pflichtteil
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2016, Seite: 912
MDR 2016, 912
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 761
NJW-RR 2016, 761
 | Neue Zeitschrift für das Recht der Insolvenz und Sanierung (NZI)
Jahrgang: 2016, Seite: 457
NZI 2016, 457
 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2016, Seite: 1078
ZIP 2016, 1078

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24135 Dokument-Nr. 24135

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss24135

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung