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Amtsgericht Baden-Baden, Urteil vom 18.05.2005
- 16 C 89/04 -
Insektenbefall: Kakerlaken im Hotelzimmer können Reisepreisminderung um 15 % rechtfertigen
Tägliches Auftauchen von 8 bis 10 Kakerlaken im Hotelzimmer stellt Reisemangel dar
Eine erhebliche Anzahl von Ameisen und Kakerlaken beeinträchtigen eine Reise derart, dass ein Reisemangel vorliegt und der Reisepreis gemindert werden kann. Dies entschied das Amtsgericht Baden-Baden.
Der Kläger hatte ursprünglich Erstattung von 25 % des Reisepreises gefordert. In den beiden ihm und seiner Familie zugewiesenen Hotelzimmern habe es eine erhebliche Anzahl von
Übermäßiges Auftreten von Insekten ist auch in südlichen Ländern nicht akzeptabel
Es sei weiterhin eine erhebliche Anzahl von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Baden-Baden (vt/we)
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Dokument-Nr. 10988
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