Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: zfs 2015, 393
Zeitschrift für Schadenrecht (zfs),
Jahrgang: 2015, Seite: 393
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
zfs 2015, 393:
Bundesgerichtshof, Urteil vom08.04.2015
- IV ZR 171/13 -
BGH: Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl setzt nicht Vorliegen von zweifelsfrei auf einen Einbruch schließende Spuren voraus
Bei einem Einbruchsdiebstahl muss der Versicherungsnehmer zwar das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls nachweisen. Dies setzt aber nicht voraus, dass Spuren vorliegen, die zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen. Insbesondere müssen nicht sämtliche, typischerweise auftretende Spuren vorliegen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle zfs 2015, 393 wird teils auch als „zfs 15, 393“, „zfs 2015, S. 393“ oder „zfs 15, S. 393“ zitiert.