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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „vorzeitiger Ruhestand“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.11.2022
- 2 A 10864/22.OVG -
Keine vorgezogene Altersgrenze für ausschließlich in der Schulverwaltung tätige Lehrerin
Vorgezogene Altersgrenze gilt nur für Lehrer im aktiven Schuldienst
Eine Lehrerin, die ausschließlich als Referentin in der Schulverwaltung tätig ist und daher nicht an der Schule unterrichtet, hat keinen Anspruch darauf, früher in den Ruhestand zu gehen, als die übrigen Beamten des Landes. Für sie gilt die allgemeine Regelaltersgrenze (Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahre vollendet wird). Die für Lehrkräfte seit dem Jahr 2015 nach dem Landesbeamtengesetz geltende Privilegierung, dass diese bereits mit dem Ende des Schuljahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand treten, gilt für sie nicht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier.
Die Klägerin war ursprünglich als Realschullehrerin im Schuldienst des Landes tätig. Nachdem sie im Jahr 2011 für schuldienstunfähig befunden worden war, erfolgte zur Vermeidung einer Versetzung in den Ruhestand zunächst ihre Abordnung und später Versetzung als Referentin in den Verwaltungsdienst bei der Schulbehörde. Die Klägerin begehrte die Feststellung, dass sie früher als nach der allgemeinen Regelaltersgrenze in den Ruhestand trete. Sie machte geltend, da sie weiterhin die Dienstbezeichnung "Realschullehrerin" führe und dieses Statusamt innehabe, müsse sie unabhängig von ihrer konkreten Verwendung auch in den Genuss der speziellen und vorgezogenen... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.11.2022
- 2 C 4.21 -
Kein Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines vorzeitig pensionierten Beamten
BVerwG weist Revision zurück
Wird ein wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig zur Ruhe gesetzter Beamter wieder dienstfähig und beantragt er seine Reaktivierung (erneute Berufung in das aktive Beamtenverhältnis), hat der Dienstherr dem Antrag zu entsprechen, sofern dem nicht ausnahmsweise zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. In diesem Rahmen hat der Dienstherr nur zu prüfen, ob es an jeglicher zumutbaren Verwendungsmöglichkeit fehlt. Dagegen darf er die Reaktivierung nicht solange hinausschieben, bis er tatsächlich einen dem Statusamt des Beamten entsprechenden Dienstposten gefunden hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger, ein Studiendirektor, wurde wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Im darauffolgenden Jahr stellte der Dienstherr im Anschluss an eine amtsärztliche Untersuchung die volle Wiederherstellung der Dienstfähigkeit fest. Knapp sieben Monate später nachdem für ihn eine Einsatzschule gefunden war wurde der Kläger reaktiviert. Der Kläger begehrt Schadensersatz in Höhe... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 08.06.2018
- 5 K 196/17.KO -
Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand: Beamter muss bei fehlendem Hinweis auf Schwerbehinderung Versorgungsabschlag hinnehmen
Schwerbehinderung und ein zum Zeitpunkt der Antragstellung noch laufendes Verfahren zur Erhöhung des GdB zu keinem Zeitpunkt erwähnt
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Beamter, der zwar eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand beantragt, dabei aber mit keinem Wort eine Schwerbehinderung und ein zum Zeitpunkt der Antragstellung noch laufendes Verfahren zur Erhöhung des Grads seiner Behinderung erwähnt, einen Versorgungsabschlag hinnehmen muss.
Dem 1952 geborenen Kläger, einem ehemaligen Ministerialrat im Landesdienst, bescheinigte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, der Grad seiner Behinderung (GdB) betrage 40. Nach einem Unfall und hierdurch bedingt zwei Operationen stand fest, dass der Kläger weitere Beeinträchtigungen zurückbehalten würde. In der Folge beantragte er bei der zuständigen Stelle die Erhöhung... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.02.2018
- VI R 17/16 -
Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss
Gutschriften auf Wertguthabenkonto sind erst in Auszahlungsphase zu versteuern
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn und deshalb erst in der Auszahlungsphase zu versteuern sind. Dies gilt entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung auch für Fremd-Geschäftsführer einer GmbH.
Im zugrunde liegenden Streitfall war der Kläger Geschäftsführer einer GmbH, an der er nicht beteiligt war. Er schloss mit seiner Arbeitgeberin eine Wertguthabenvereinbarung. Dabei handelte es sich um eine Vereinbarung zur Finanzierung für den vorzeitigen Ruhestand des Klägers. Er verzichtete auf die Auszahlung laufender Bezüge in Höhe von monatlich 6.000 Euro, die ihm erst in der späteren... Lesen Sie mehr
Landgericht Amberg, Urteil vom 11.08.2016
- 24 O 17/15 -
Schmerzensgeld von 45.000 Euro aufgrund langjährigen unfallbedingten stationären und ambulanten ärztlichen und physiotherapeutischen Behandlungen und dauerhafter Einschränkung der Steh- und Gehfähigkeit
Schmerzensgelderhöhung wegen vorzeitiger Versetzung in Ruhestand und grob fahrlässiger Unfallverursachung
Kommt es aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls zu langjährigen stationären und ambulanten ärztlichen und physiotherapeutischen Behandlungen sowie zu einer dauerhaften Einschränkung der Steh- und Gehfähigkeit kann dies zusammen mit einer unfallbedingten vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand und einem grob fahrlässigen Verhalten des Unfallverursachers ein Schmerzensgeld von 45.000 Euro rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Amberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 42-jähriger Justizvollzugsbeamte erlitt im Mai 2009 bei einem unverschuldeten schweren Verkehrsunfall Weichteilverletzungen an der linken Ferse, einen Bruch des Mittelfußknochens, einen Sprungbein- und Fersenbeinbruch und eine Schnittwunde an der linken Hand. Die Verletzungen führten in den Folgejahren zu erheblichen Einschränkungen.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.01.1999
- XII ZB 148/95 -
BGH: Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei vorzeitigem Ruhestand des ausgleichspflichtigen Ehegatten und Möglichkeit des anderen Ehegatten zum Ausbau seiner Rentenansprüche durch weitere Berufstätigkeit
Anwendung der Härteregelung des § 27 des Versorgungsausgleichgesetzes
Ist der ausgleichspflichtige Ehegatte in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden und besteht für den anderen Ehegatten die Möglichkeit durch die weitere Berufstätigkeit seine Rentenansprüche auszubauen, so kann dies den Ausschluss des Versorgungsausgleichs gemäß § 27 des Versorgungsausgleichgesetzes (VersAusglG) rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich einer Ehescheidung im Jahr 1992 beantragte der ausgleichspflichtige Ehemann den Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Der 52-jährige ehemalige Lehrer begründete dies damit, dass er seit dem Jahr 1983 wegen Dienstunfähigkeit im Ruhestand ist und daher keine weiteren Rentenansprüche erwerben könne. Seine 53-jährige Ehefrau könne... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.08.2015
- 2 A 11059/14.OVG -
Beamte auf Zeit können wegen Schwerbehinderung vorzeitigen Ruhestand beanspruchen
Aktuelle gesetzliche Regelung gilt trotz vorhandener Begrenzung im Wortlaut auch für Beamte auf Zeit
Beamtinnen und Beamte auf Zeit haben auch auf Grundlage des seit 2012 geltenden Landesbeamtengesetzes die Möglichkeit, bei Vorliegen einer Schwerbehinderung auf ihren Antrag hin mit Vollendung des 61. Lebensjahres in den vorzeitigen Ruhestand versetzt zu werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist eine Verbandsgemeinde, deren seit 1992 amtierender Bürgermeister (Beigeladener) zum 1. Januar 2010 seine aktuelle und noch bis zum 31. Dezember 2017 laufende Amtszeit angetreten hat. Für die Dauer der Amtszeit steht er in einem Beamtenverhältnis auf Zeit. Unter Berufung auf eine anerkannte Schwerbehinderung beantragte er im Jahr 2013 bei... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.07.2015
- BVerwG 2 C 41.13, BVerwG 2 C 42.13, BVerwG 2 C 43.13, BVerwG 2 C 44.13, BVerwG 2 C 45.13 -
Regelung über Ausgleich für geleistete "Vorgriffsstunden" verletzt vorzeitig pensionierte Lehrer in Schleswig-Holstein in Recht auf Gleichbehandlung
Ungleichbehandlung der vorzeitig in den Ruhestand versetzten Lehrer sachlich nicht gerechtfertigt
Die Regelung für den Ausgleich der Vorgriffsstunden der Lehrer in Schleswig-Holstein muss auch einen angemessenen Ausgleich für die wegen vorzeitiger Zurruhesetzung noch nicht oder noch nicht vollständig ausgeglichenen Vorgriffsstunden enthalten. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Lehrer in Schleswig-Holstein hatten über mehrere Jahre zusätzlich zu den Pflichtstunden eine weitere halbe Unterrichtsstunde pro Woche (sog. Vorgriffsstunde) zu leisten. Die geleisteten Vorgriffsstunden sollten nach der einschlägigen Regelung in einer Verwaltungsvorschrift während eines entsprechenden Zeitraums vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 21.02.2014
- S 28 AS 567/14 ER -
Aufforderung des Jobcenters zur vorzeitigen Beantragung einer Rente ohne Kenntnis der zu erwartenden Rentenhöhe rechtswidrig
Vorzeitiger Rentenbezug könnte mit lebenslangem Bezug von Sozialhilfe verbunden sein
Ein Empfänger von Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") darf jedenfalls dann nicht zur vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrente aufgefordert werden, wenn die zu erwartende Rentenhöhe nicht ermittelt wurde. Dies hat das Sozialgericht Dresden mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 21.02.2014 entschieden.
Im zugrunde liegenden Streitfall forderte das Jobcenter Dresden die "Hartz IV" beziehende 64-jährige Antragstellerin auf, bei der Deutschen Rentenversicherung unter Inkaufnahme von Abschlägen vorzeitig Altersrente zu beantragen. Es seien keine Gründe ersichtlich, welche gegen die Beantragung der vorrangigen Leistungen sprächen. Hiergegen wandte sich die Antragstellerin vor dem Sozialgericht... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.11.2010
- 3 AZR 747/08 -
BAG: Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente zulässig
Zur Frage in welcher Höhe die gesetzliche Rente für Mitarbeiter, die vorzeitig in den Ruhestand eintreten, auf betriebliches Ruhegeld anzurechnen ist
Der Arbeitgeber kann für Mitarbeiter, die vorzeitig in den Ruhestand eintreten, bei der Berechnung der Betriebsrente die abschlagsfreie gesetzliche Rente zugrunde legen, die der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er die Rente erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze von derzeit 65 Jahren in Anspruch genommen hätte. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Auslegung einer Versorgungsordnung, die in § 6 Abs. 2 die Anrechnung der Hälfte der gesetzlichen Rente auf das betriebliche Ruhegeld vorsieht. In § 7 Abs. 2 ist bestimmt, dass „eine Kürzung der Sozialversicherungsrente des Mitarbeiters um Abschläge, die auf Grund vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand wegen der längeren Bezugsdauer der gesetzlichen... Lesen Sie mehr