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Donnerstag, 9. Mai 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vollsperrung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 02.06.2021
- 5 B 158/21 -

Auch keine Fahrrad-Demo auf der A 2

Auflagen des Landkreise Helmstedt voraussichtlich rechtmäßig

Die für den 5. Juni 2021 geplante Fahrrad-Demonstration unter dem Thema "Keine A 39 - kein Gewerbegebiet Scheppau - Verkehrswende jetzt" darf nicht auf der geplanten Route über die Bundesautobahn 2 und weiter auf der A 39 bis zur Anschlussstelle Wolfsburg-Mörse durchgeführt werden. Die dahin gehende Auflage des Landkreises Helmstedt ist voraussichtlich - also nach der in einem Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung - rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Gestern hatte das Gericht bereits den Eilantrag eines anderen Veranstalters abgelehnt, der gegen die Auflage des Landkreises Gifhorn gerichtet war, dass die Fahrrad-Demo nicht auf der A 39 bis zur Anschlussstelle Weyhausen stattfinden dürfe.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Demonstration soll am Schlossplatz in Braunschweig beginnen. Der Demonstrationszug soll sich dann unter anderem über die A 2 und die A 39 bis zur Anschlussstelle Wolfsburg-Mörse und danach bis zur Wolfsburger City-Galerie bewegen, wo er sich mit der Fahrrad-Demonstration aus Wolfsburg vereinigen soll; von dort aus war eine gemeinsame Weiterfahrt auf der A 39 vorgesehen.Das Verwaltungsgericht hat den gegen die Auflage des Landkreises Helmstedt als zuständige Versammlungsbehörde gerichteten Eilantrag abgelehnt. Zur Begründung hat sich das Gericht auch in diesem Verfahren - wie bereits... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 07.09.2017
- 12 ME 249/16 -

Anfechtbarkeit eines Verkehrszeichens setzt dessen Bekanntgabe durch Aufstellung voraus

Bloße Anordnung zur Aufstellung eines Verkehrszeichens stellt keinen anfechtbaren Verwaltungsakt dar

Ordnet die Straßen­verkehrs­behörde die Aufstellung eines Verkehrszeichens an, liegt darin noch kein anfechtbarer Verwaltungsakt. Vielmehr ist die Bekanntgabe des Verkehrszeichens durch Aufstellung für eine Anfechtbarkeit erforderlich. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall ordnete eine Straßenverkehrsbehörde im September 2016 die Vollsperrung einer Brücke aus den 70er Jahren an. Hintergrund dessen war die mangelnde Tragfähigkeit der Brücke. Da über die Brücke ein erheblicher Teil des Anlieferungsverkehrs für einen Rangierbahnhof vorgenommen wurde, klagte die Eigentümerin des Bahnhofs gegen die geplante Vollsperrung der Brücke.... Lesen Sie mehr