die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schlussbesprechung“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2020
- 3 V 1078/20 AE (AO) -
Kein Anspruch auf Durchführung einer Schlussbesprechung mit persönlicher Anwesenheit der Teilnehmer
Prüfungsfeststellungen kann telefonisch erfolgen
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob eine Schlussbesprechung im Sinne des § 201 AO die persönliche Anwesenheit der Teilnehmer erfordert.
Die Antragstellerin wünschte zum Abschluss einer bei ihr durchgeführten Betriebsprüfung eine Schlussbesprechung. Aufgrund der Corona-Pandemie schlug das Finanzamt eine telefonische Schlussbesprechung vor, was die Antragstellerin indes ablehnte. Das Finanzamt ging aus diesem Grund in seinem endgültigen Betriebsprüfungsbericht davon aus, dass an einer Schlussbesprechung kein Interesse bestehe.Daraufhin wollte die Antragstellerin im Wege einer einstweiligen Anordnung die Durchführung einer Schlussbesprechung unter persönlicher Anwesenheit der Beteiligten erreichen. Sie war der Ansicht, dass vor der von ihr begehrten Schlussbesprechung... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.07.2016
- 1 BvR 3092/15 -
Steuerfestsetzungsfrist: Die Ausrichtung am Zeitpunkt der Schlussbesprechung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Keine Verletzung der Prinzipien der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens
Die vom Bundesfinanzhof vertretene Auslegung von § 171 Abs. 4 Satz 3 Abgabenordnung (nachfolgend „AO“), wonach sich bei Außenprüfungen der Lauf der Festsetzungsfrist nur bei definitivem Unterbleiben der Schlussbesprechung nach dem Zeitpunkt der letzten Ermittlungshandlung richte, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung bekanntgeben und die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesfinanzhofs zum Lauf von Steuerfestsetzungsfristen bei Außenprüfungen nicht zur Entscheidung angenommen.
Im hier zugrundeliegenden Fall begann das Finanzamt bei der Beschwerdeführerin im Jahr 1980 mit einer Außenprüfung für die Veranlagungszeiträume 1974 bis 1978. Nach Unterbrechung wurde die Außenprüfung im Jahr 1995 fortgesetzt. Die Schlussbesprechung fand Ende 1996 statt. Das Finanzamt erließ daraufhin im Jahr 1997 geänderte Steuerbescheide gegenüber der Beschwerdeführerin. Hiergegen... Lesen Sie mehr