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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rügepflicht“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.06.2018
- BVerwG 2 C 19.17, 2 C 20.17, 2 C 21.17, 2 C 22.17, 2 C 23.17, 2 C 65.17, 2 C 66.17 -
Kein Schadensersatzanspruch für Beamten wegen Nichtbeförderung
Unklares Beförderungsverfahren begründet Erkundigungs- und Rügeobliegenheit des Beamten
Um nicht Gefahr zu laufen einen etwaigen Schadensersatzanspruch wegen einer rechtswidrigen Nichtberücksichtigung in einem Beförderungsverfahren zu verlieren, muss ein Beamter sich über das "Ob" und "Wann" von Beförderungsverfahren erkundigen und gegebenenfalls Mängel rügen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Die Kläger der zugrunde liegenden Verfahren sind Beamte der Bundesrepublik Deutschland, die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigt oder einem ihrer Tochterunternehmen zugewiesen sind oder waren. Sie beanspruchten nachträglich - zum Teil nach mehreren Jahren - Schadensersatz wegen verspäteter oder unterbliebener Beförderung, weil die fraglichen Stellen nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeschrieben worden seien.Fünf der Kläger hatten mit ihrem Begehren vor dem Oberverwaltungsgericht Erfolg. Dieses hat angenommen, die späte Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs durch diese Kläger könne nicht als treuwidrig beurteilt werden.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 24.05.2012
- I-4 U 48/12 -
Verbrauchsgüterkauf: Keine Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln
Rügepflicht schränkt Mängelrechte zumindest faktisch zum Nachteil des Verbrauchers eins
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei einem Verbrauchsgüterkauf eine Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln postuliert, ist unzulässig. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Im zugrunde liegenden Streitfall vertreiben die Parteien, Versandhändler, Spielgeräte über Online-Shops im Internet. Die Antragsgegnerin verwandte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Abschluss von Verträgen im Fernabsatz eine Klausel, wonach der Verbraucher dem Anbieter offensichtliche Mängel spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Übergabe des Kaufgegenstandes... Lesen Sie mehr
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