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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 07.02.2022
- 24 CS 21.2636 -
Transport von Waffen auf Rückbank eines Pkw begründet Entzug der Waffenerlaubnis
Gravierender Verstoß gegen Waffengesetz
Wer Waffen auf der Rückbank seines Pkw transportiert, verstößt in gravierender Weise gegen das Waffengesetz. Dies kann den Entzug der Waffenerlaubnis nach sich ziehen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2020 wurden in Bayern bei Abrissarbeiten mehrere funktionsfähige Waffen entdeckt. Da einer der Arbeiter Jäger war, sollte dieser auf Weisung seines Chefs die Waffen mit seinem Pkw zur Polizei bringen. Der Jäger lud die Waffen sodann auf die Rückbank seines Pkw und fuhr zur Polizei. Aufgrund dieses Verhaltens widerrief die zuständige Behörde die Waffenbesitzkarten mit sofortiger Wirkung. Dagegen erhob der Jäger Klage und beantragte Eilrechtsschutz. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Jägers.Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof... Lesen Sie mehr
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