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Samstag, 27. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Reitschule“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 18.07.2017
- 239 C 1390/17 -

AG Nürnberg zur Haftung beim Besuch einer Reithalle mit Kleinkindern

Scheuen des Pferdes durch Poltergeräusche und Verletzung der Halterin des Pferdes stellen letztlich Verwirklichung einer Tiergefahr dar

Das Amtsgericht Nürnberg hat entschieden, dass eine Zuschauerin in einer Reithalle, nicht für die Verletzung einer Reiterin haftet, weil das Enkelkind der Besucherin durch ein Poltergeräusch an der Bande des Zuschauerbereichs ein Scheuen des Pferdes verursacht haben soll. Das Gericht wies die Klage auf Schmerzensgeld ab, weil sich aus Sicht des Gerichts bei dem Geschehen letztlich eine Tiergefahr verwirklicht hatte und der Ablauf für die Zuschauerin und ihr Enkelkind auch nicht vorhersehbar war.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens besuchte im Oktober 2016 zusammen mit ihren damals drei und fünf Jahre alten Enkelkindern eine Reithalle in Nürnberg. Sie hielt sich dort im Zuschauerbereich auf. Damit der dreijährige Enkel besser sehen konnte, setzte die Beklagte diesen auf die Holzbande. Der Enkel, welcher Turnschuhe trug, schlug mit seinen Füßen gegen die Bande, wodurch ein Poltergeräusch entstand. Die Klägerin führte ihr Pferd am Zügel durch die Halle. Dieses soll durch das von dem Enkel der Beklagten verursachte Geräusch erschrocken und nach hinten gegangen sein. Durch die plötzliche Rückwärtsbewegung des Pferdes rutschte die Hand... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 11.01.2013
- 12 U 130/12 -

Inhaberin einer Reitschule haftet nicht für Unfall einer fünfjährigen Reitschülerin

Weder Fehlverhalten noch Verletzung der Verkehrs­sicherungspflicht erkennbar

Wenn eine Reitschülerin in einer Reitstunde vom Pony rutscht, so haftet die Inhaberin der Reitschule nicht, weil sie die ihr obliegenden Sorgfaltspflichten nicht verletzt hat und die als Reitlehrerin eingesetzte Aushilfe den Unfall nicht verschuldet hat. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil bestätigt.

Die seinerzeit fünfjährige Klägerin aus Soest nahm im September 2010 an einer Reitstunde für Kinder in der von der Beklagten am Möhnesee betriebenen Reitschule teil. Bei dem Unterricht führte eine 20jährige Aushilfe der Beklagten ein Pony, bei dem eine Decke mit Haltegriff aufgelegt war, mit einer 1-2 m langen Longe im Kreis. Die Kinder ritten auf dem Pony und sollten auf Kommando... Lesen Sie mehr



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