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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rechtsunkenntnis“ veröffentlicht wurden
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22.09.2010
- L 4 VE 11/10 -
Opferentschädigung: Verbrechensopfer erhalten Entschädigung nicht nachträglich - erst ab Antragstellung
Kein rückwirkender Leistungsanspruch bei Rechtsunkenntnis
Wer Opfer einer Gewalttat wird, erhält Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz. Wird der Antrag nicht innerhalb eines Jahres nach der Schädigung gestellt, so werden Versorgungsleistungen allerdings erst ab dem Antragsmonat gezahlt. Nach dieser Jahresfrist besteht ein rückwirkender Anspruch nur, wenn der Geschädigte unverschuldet an der Antragstellung verhindert war. Hiervon sei nicht auszugehen, wenn der Antrag aus Unkenntnis erst Jahre nach der Tat gestellt wird. Dies hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.
Im vorliegenden Fall wurde eine Frau aus Frankfurt am Main im Jahre 1992 Opfer eines Überfalls und erlitt dabei mehrere Schusswunden am Bein. Im Jahre 2001 nahm sie infolge einer Fernsehsendung Kontakt zu einem Opferhilfeverein auf, der sie auf mögliche Entschädigungsansprüche hinwies. Auf ihren Antrag stellte das Landesversorgungsamt eine Minderung der Erwerbstätigkeit von 50 Prozent fest und gewährte Versorgungsleistungen ab dem Antragsmonat.Die 47-jährige Mutter von zwei Kindern begehrte jedoch auch Leistungen für die vergangenen Jahre. Sie habe nach der Tat den gesamten Vorfall verdrängt und versucht ein normales Leben zu... Lesen Sie mehr
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