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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Protected Bike Lane“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.04.2022
- 8 E 120/22 -
Protected Bike Lane in Düsseldorf: OVG droht Stadt Zwangsgeld an
Unzureichende Markierungen mit gelben Kreuzen
Die Stadt Düsseldorf ist ihrer vom Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29. September 2021 auferlegten Verpflichtung, die zur Einrichtung einer " Protected Bike Lane " an der Straße am Trippelsberg aufgebrachten Radwegmarkierungen vorerst zu entfernen bzw. unwirksam zu machen, nicht hinreichend nachgekommen. Das Oberverwaltungsgericht hat daher mit Beschluss vom 25. April 2022 der Stadt ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro für den Fall angedroht, dass sie ihre Verpflichtung nicht binnen drei Wochen erfüllt.
Die Stadt hatte im vergangenen Jahr damit begonnen, an der Straße Am Trippelsberg zwischen Bonner Straße und Karweg auf ca. 1,2 km Länge einen durch aufgeschraubte Trennelement e gesicherten Radfahrstreifen (" Protected Bike Lane") einzurichten. Nachdem ihr das Oberverwaltungsgericht auf den Eilantrag eines dort ansässigen Industrieunternehmens mit die weitere Ausführung vorerst untersagt und ihr aufgetragen hatte, die zwischenzeitlich aufgebrachten Fahrbahnmarkierungen zu entfernen bzw. unwirksam zu machen, überklebte die Stadt die Markierungen mit gelben Kreuzen. Diese weisen eine Kantenlänge von 100 cm auf und haben zueinander einen Abstand von... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.09.2021
- 8 B 188/21 -
Vorläufiger Stopp für Protected Bike Lane in Düsseldorf
OVG Nordrhein-Westfalen gibt Beschwerde eines Unternehmens statt
Die Stadt Düsseldorf darf die im Düsseldorfer Hafengebiet geplante „Protected Bike Lane“, einen gesicherten Radfahrstreifen, vorläufig nicht weiter einrichten. Die teilweise bereits aufgebrachten Radwegmarkierungen muss sie vorerst entfernen bzw. unwirksam machen. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden und damit der Beschwerde eines dort ansässigen Industrieunternehmens gegen einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf stattgegeben.
Die Stadt Düsseldorf möchte an der Straße Am Trippelsberg zwischen Bonner Straße und Karweg einen 1,2 km langen Radweg einrichten, der durch aufgeschraubte Trennelemente gesichert und so vor dem Überfahren durch motorisierten Verkehr geschützt werden soll. Zwischen Bonner Straße und Reisholzer Werftstraße hat sie bereits entsprechende Markierungen vorgenommen. Den dagegen gerichteten... Lesen Sie mehr