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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „öffentlicher“ veröffentlicht wurden

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 22.03.2019
- 13 S 149/18 -

Werkstatt haftet nicht für Beschädigungen eines auf öffentlich zugänglichen Kundenparkplatz stehenden Pkw eines Kunden

Kunde muss Beschädigung durch Werk­statt­mitarbeiter nachweisen

Wird der Pkw eines Kunden auf dem öffentlich zugänglichen Kundenparkplatz einer Werkstatt beschädigt, so haftet der Betreiber der Werkstatt dafür nicht, wenn ein Abstellen im eingezäunten Betriebsgelände nicht möglich war. Der Kunde muss die Beschädigung durch einen Werk­statt­mitarbeiter nachweisen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2015 wurde ein BMW 325i Cabrio von dem Mitarbeiter einer Werkstatt beim Kunden abgeholt. Da der umzäunte Werkstatthof belegt war, stellte der Mitarbeiter das Fahrzeug auf dem öffentlich zugänglichen Kundenparkplatz ab. Als der Kunde sein Fahrzeug drei Tage später wieder abholte, stellte er einen Schaden am Fahrzeug fest. Er machte dafür die Betreiberin der Werkstatt verantwortlich und erhob Klage auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 2.000 EUR.Das Amtsgericht Homburg gab der Schadensersatzklage statt. Seiner Auffassung nach stehe fest, dass das Fahrzeug des... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.09.2016
- 4 RVs 107/16 -

Öffentlicher Verkehr auf einem Bordellparkplatz

OLG Hamm zur Frage, ob ein versteckter Bordellparkplatz als öffentlicher Verkehrsraum anzusehen ist

Ein über eine schmale Zufahrt erreichbarer Parkplatz für ein versteckt liegendes und als solches nicht beworbenes Bordell muss kein öffentlicher Verkehrsraum sein. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil teilweise aufgehoben.

Im vorliegenden Streitfall fuhr der Angeklagte im Dezember 2015 mit seinem PKW Toyota auf einem zu einem Bordell gehörenden Parkplatz. Das als solches nicht beworbene Bordell befindet sich in einer versteckt liegenden Immobilie. Sein nicht mit Einlasshindernissen versehener Parkplatz ist nur über eine schmale Zufahrt zu erreichen. Zur Tatzeit war der Angeklagte alkoholbedingt fahruntüchtig... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 09.06.2016
- 10 A 4629/11 -

Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Orte im Stadtgebiet Hannover größtenteils unzulässig

Polizei muss 56 von 78 Kameras abschalten

Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass das Land Niedersachsen - vertreten durch die Polizeidirektion Hannover - die Videoüberwachung an öffentlich zugänglichen Orten im Stadtgebiet von Hannover weitgehend einstellen muss.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wollte mit seiner gegen das Land Niedersachsen (vertreten durch die Polizeidirektion Hannover) gerichteten Klage die Unterlassung der Beobachtung öffentlich zugänglicher Orte mittels Bildübertragung - mit Ausnahme der reinen Verkehrsbeobachtung - sowie der Aufzeichnung dieser Bilder erreichen. Die Polizeidirektion Hannover verfügt aktuell... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2016
- VIII ZR 33/15 -

BGH: Pflegekosten für zur Nutzung von jedermann bestimmte Garten- oder Parkflächen nicht umlagefähig

Mieter nicht zur Zahlung der Betriebs­kosten­position Gartenpflegekosten verpflichtet

Ist eine Garten- oder Parkfläche einer Wohnanlage dazu bestimmt, von jedermann genutzt zu werden, so können die Kosten für die Pflege der Grünfläche nicht auf die Mieter der Wohnanlage umgelegt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung die Kosten für die Pflege des zur Wohnanlage gehörenden Parks tragen. Die Mieter hielten dies für unzulässig, da ihrer Meinung nach der Park nicht ausschließlich den Mietern der Wohnanlage zur Verfügung gestanden habe, sondern der Allgemeinheit. Dafür habe insbesondere der fehlende Zaun gesprochen. Die Mieter klagten daher... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 27.01.2012
- I-9 U 143/11 -

Land haftet für Autoschaden wegen übersehenen Baumstumpf auf Parkplatz

Autofahrerin trägt aber erhebliches Mitverschulden an Unfall

Verwechselt ein Autofahrer auf einem Parkplatz wegen der großen Schneemenge eine Parklücke mit einer Grünfläche und entsteht bei dem Einfahren ein Schaden an dem Auto, aufgrund eines übersehenen Baumstumpfes, so haftet dafür das verkehrssicherungspflichtige Land. Dem Autofahrer ist aber ein erhebliches Mitverschulden anzulasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall fuhr eine Autofahrerin im Februar 2010 auf einem öffentlichen Parkplatz in eine vermeintliche Parklücke hinein. Tatsächlich handelte es sich um eine schneebedeckte Grünfläche. Darauf befand sich ein Baumstumpf, über den die Autofahrerin fuhr. Dabei entstand ein erheblicher Schaden an dem Auto. Die Fahrerin übersah den Baumstumpf und verwechselte die Grünfläche... Lesen Sie mehr