die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nachwuchsförderpreis“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.04.2009
- VI R 39/08 -
BFH: Auch Nachwuchsförderpreis kann als Arbeitslohn angesehen werden
Sonderzahlung für fachliche Leistungen kann als Arbeitslohn angerechnet werden
Auch ein dem Arbeitnehmer verliehener Nachwuchsförderpreis führt zu Arbeitslohn, wenn der Preis für die fachlichen Leistungen und nicht für die Persönlichkeit des Arbeitnehmers vergeben worden ist. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Im Streitfall war der Kläger als angestellter Marktleiter eines Lebensmitteleinzelhandels tätig. Ein Verband, dem mittelbar auch der Arbeitgeber des Klägers angehörte, verlieh dem Kläger im Streitjahr (2000) einen mit 10 000 DM dotierten Nachwuchsförderpreis in der Kategorie Marktleiter. Die Würdigung des Finanzgerichts, dass es sich hierbei um Arbeitslohn handele, wurde vom BFH nicht beanstandet.Der BFH war der Auffassung, dass auch ein von einem Dritten einem Arbeitnehmer verliehener Preis zu Arbeitslohn führen könne, wenn sich die Zuwendung als Frucht der Arbeit darstelle und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehe. Dies... Lesen Sie mehr